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Elektromobilität fördern

Mobilitätswende vorantreiben mit Lade­stationen für Elektro­fahrzeuge

Klimaschutz lebt davon, dass möglichst viele mit­machen. Deshalb fördert die Bundes­regierung die Elektro­mobilität mit vielen Maß­nahmen – zum Beispiel mit einem Zuschuss der KfW für Ladestationen.

Gut fürs Klima, gut für alle

Der Klimaschutzplan 2050 ist ehrgeizig: Im Jahr 2030 will Deutschland 55 % weniger Treib­haus­gase ausstoßen als 1990. Einen wichtigen Beitrag dazu können Elektro­autos leisten – für sie gibt es schon länger Kauf­anreize und staat­liche Zuschüsse.

Zusätzlich brauchen wir eine flächen­deckende Infra­struktur, um die Mobilität zu sichern. Das Kern­stück sind dabei Lade­stationen. Deshalb fördert die KfW jetzt Lade­stationen mit einem Zuschuss, wenn sie an Stell­plätzen errichtet werden, die nicht öffentlich zu­gänglich sind. Gefördert werden unter anderem (kommunale) Unter­nehmen, frei­beruflich Tätige sowie gemein­nützige Orga­nisa­tionen. An den Stationen können Firmen­fahrzeuge sowie Privat­fahr­zeuge der Beschäf­tigten auf­geladen werden.

Diese Maßnahmen fördert die KfW

Kauf der Ladestation

Wir fördern den Kauf einer neuen Lade­station. Für jeden Lade­punkt können Sie dabei bis zu 900 Euro Zuschuss erhalten.

Wir fördern:

  • den Kauf neuer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
  • den Einbau und Anschluss der Ladestationen, inklusive aller Installationsarbeiten
  • Energiemanagement-Systeme zur Steuerung der Ladestationen

Erfüllen Ihre Ladestationen die Anforderungen für die Förderung? Das finden Sie ganz schnell heraus: Zur Liste der geförderten Ladestationen

Wichtig für die Förderung: Der Strom fürs Auf­laden muss aus­schließ­lich aus erneuer­baren Energien stammen, etwa von der eigenen Photovoltaik-Anlage oder vom Energie­versorger mit Öko­strom-Tarif.

Kommunale Körperschaften können Ihren Antrag im Förder­produkt „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen“ (439) stellen.

Was bedeutet intelligente Steuerung?

Ladestationen gelten als intelligent, wenn sie sich vernetzen lassen und in das Energie­versor­gungs­system einge­bunden werden können. Die intelli­gente Steuerung kann entweder in der Lade­station selbst einge­bettet sein oder in einer separaten Kompo­nente wie einem Energie­manage­ment-System. Die Steuerung ermöglicht viel­fältige Anwen­dungen – einige Beispiele:

  • Nutzerinnen und Nutzer können per App einstellen, dass ihr Auto in den Nacht­stunden geladen wird, wenn die Netz­aus­lastung niedrig ist. Oder tags­über, wenn eine haus­eigene Photo­voltaik-Anlage genügend Strom liefert.
  • Ein Energie­manage­ment-System kann das Zusammen­spiel von Lade­stationen mit Photo­voltaik-Anlage und anderen Kompo­nenten steuern.
  • Die Ladestationen können auf Vorgaben einer über­geordneten Stelle wie dem Netz­betreiber reagieren und die Lade­leistung anpassen oder den Lade­vorgang verschieben.

Effizient weiterdenken, Förderung erhöhen

Es bringt schon einen gewissen Auf­wand mit sich, Lade­stationen an Stell­plätzen oder in Garagen einzu­bauen. Zusätz­lich zu den eigent­lichen Lade­stationen brauchen Sie je einen Stark­strom­anschluss samt Kabeln und Rohren, außerdem können Putz- und Maler­arbeiten anfallen.

Da kann es sich durch­aus lohnen, auch gleich andere Arbeiten vorzu­nehmen und dafür weitere Förder­mittel zu beantragen.

Wechseln zwischen Übersicht und Details

Hier geht es zum passenden Förderprodukt:

  • Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen

    Zuschuss

    441

    Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen

    • Zuschuss bis zu 900 Euro pro Ladepunkt
    • für den Kauf und die Installation von Lade­stationen, die nicht öffentlich zugänglich sind
    • zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten