Tipp: Aktivieren Sie Javascript, damit Sie alle Funktionen unserer Website nutzen können.

Heizungsanlagen

So fördern wir Kommunen bei der Er­neuerung ihrer Heizungs­systeme

Mit der „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ können nun auch Kommunen Wohn­gebäude energie­effizient sanieren und dafür eine Förderung vom Staat erhalten. In Wohn­gebäuden sind veraltete Heiz­systeme die größten Energie­treiber. Daher ist die Erneuerung der Heizungsanlagen der beste Hebel, um Ihren kommu­nalen Wohnungs­bestand effizient zu sanieren.

Sie möchten in energieeffiziente Wohngebäude investieren? Dann nutzen Sie unsere Förder­mittel. Wir unterstützen Sie bei der Sanierung Ihres Wohnungs­bestands. Hier haben wir Ihnen zusammen­gestellt, mit welchen Heizungs­systemen Sie besonders effizient sanieren können. Voraussetzung; Sie erfüllen mindestens die Anforde­rungen an ein Effizienz­haus 85 oder Effizienz­haus Denkmal.

Gut zu wissen: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude legt bei der Förderung einen klaren Schwer­punkt auf erneuer­bare Energien.

Heizungsanlagen im Überblick

Förderung für Ihre energetische Sanierung

Wir fördern den Einbau einer Heizungsanlage, wenn Sie Ihr Gebäude umfassend energetisch sanieren – und damit mindestens die Anforderungen an ein Effizienzhaus 85 oder Effizienzhaus Denkmal erfüllen.

Förderung nur mit Energieeffizienz-Experten

Bei energetischen Baumaßnahmen ist gute Planung wichtig. Deshalb lohnt es sich, fach­kundige Unter­stützung zu nutzen: Ziehen Sie eine Energie­effizienz-Expertin oder einen Energie­effizienz-Experten hinzu, wenn Sie

  • Ihr Wohngebäude neu bauen
  • Ihr Wohngebäude sanieren und dabei die Heizungs­anlage erneuern

Die Experten-Unterstützung benötigen Sie auf jeden Fall, wenn Sie die Förderung als Effizienz­haus beantragen möchten. Im Rahmen der Förderung erstellen die Experten auch die not­wendigen Bestä­tigungen für Sie. Gut zu wissen: Für die Fach­planung und Bau­begleitung durch Experten erhalten Sie zusätzliche Förder­mittel.

Zugelassen sind alle Energie­effizienz-Expertinnen und Energie­effizienz-Experten, die in der Experten­liste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.

Energieeffizienz-Experten finden

Antrag vor dem Start der Sanierung stellen

Wichtig: Um Fördermittel erhalten zu können, stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie Aufträge an Bauunternehmen und Handwerksbetriebe vergeben. Aufträge rund um die Planung können Sie aber schon vor dem Antrag vergeben – etwa an eine Architektin oder einen Architekten sowie an eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten.

Hier geht's zu Ihrer Förderung

Für Ihre Heizungsanlage kommen die Förder­produkte der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) in Frage.

  • Wenn Sie bei einer Sanierung eine Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser erreichen, können Sie bei der KfW einen Förder­kredit oder einen Investitions­zuschuss beantragen.
  • Wenn Sie bei einer Sanierung nur die Heizung aus­tauschen oder opti­mieren und keine Effizienz­haus-Stufe erreichen, können Sie den Förder­kredit bei der KfW oder den Investitions­zuschuss für Einzel­maß­nahmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.
Wechseln zwischen Übersicht und Details
  • Kommunen – Kredit

    Kredit

    264

    Energieeffizient sanieren

    • bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für Wohngebäude
    • bis zu 45 % Tilgungszuschuss
    • zusätzliche Förderung möglich, zum Beispiel für Baubegleitung
  • Kommunen – Zuschuss

    Zuschuss

    464

    Energieeffizient sanieren

    • Zuschuss bis zu 4 Mio. Euro für Nichtwohn­gebäude
    • Zuschuss bis zu 60.000 Euro je Wohneinheit für Wohn­gebäude