Handwerker liest den Zählerstand der Zentralheizung ab

    Heizungsanlagen

    So fördern wir Kommunen bei der Er­neuerung ihrer Heizungs­systeme

    Mit der „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ können nun auch Kommunen Wohn­gebäude energie­effizient sanieren und dafür eine Förderung vom Staat erhalten. In Wohn­gebäuden sind veraltete Heiz­systeme die größten Energie­treiber. Daher ist die Erneuerung der Heizungsanlagen der beste Hebel, um Ihren kommu­nalen Wohnungs­bestand effizient zu sanieren.

    Information zur neuen Heizungsförderung

    Mit dem Zuschuss "Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude (422)" fördern wir den Kauf und den Einbau einer neuen, klima­freundlichen Heizung - sowohl für Wohn­gebäude, als auch Nicht­wohn­gebäude. Die Antrag­stellung für Kommunen erfolgt voraussichtlich ab Ende November 2024 über das Kunden­portal "Meine KfW". Bitte beachten Sie bis zum Start der Antrag­stellung im Kunden­portal die vorüber­gehende Regelung auf der Produkt­seite kfw.de/422.

    Sie möchten in energieeffiziente Wohngebäude investieren? Dann nutzen Sie unsere Förder­mittel. Wir unterstützen Sie bei der Sanierung Ihres Wohnungs­bestands. Hier haben wir Ihnen zusammen­gestellt, mit welchen Heizungs­systemen Sie besonders effizient sanieren können. Voraussetzung; Sie erfüllen mindestens die Anforde­rungen an ein Effizienz­haus 85 oder Effizienz­haus Denkmal.

    Gut zu wissen: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude legt bei der Förderung einen klaren Schwer­punkt auf erneuer­bare Energien.

    Heizungsanlagen im Überblick

    Förderung für Ihre energetische Sanierung

    Wir fördern den Einbau einer Heizungsanlage, wenn Sie Ihr Gebäude umfassend energetisch sanieren – und damit mindestens die Anforderungen an ein Effizienzhaus 85 oder Effizienzhaus Denkmal erfüllen.

    Förderung nur mit Energieeffizienz-Experten

    Bei energetischen Baumaßnahmen ist gute Planung wichtig. Deshalb lohnt es sich, fach­kundige Unter­stützung zu nutzen: Ziehen Sie eine Energie­effizienz-Expertin oder einen Energie­effizienz-Experten hinzu, wenn Sie

    • Ihr Wohngebäude neu bauen
    • Ihr Wohngebäude sanieren und dabei die Heizungs­anlage erneuern

    Die Experten-Unterstützung benötigen Sie auf jeden Fall, wenn Sie die Förderung als Effizienz­haus beantragen möchten. Im Rahmen der Förderung erstellen die Experten auch die not­wendigen Bestä­tigungen für Sie. Gut zu wissen: Für die Fach­planung und Bau­begleitung durch Experten erhalten Sie zusätzliche Förder­mittel.

    Zugelassen sind alle Energie­effizienz-Expertinnen und Energie­effizienz-Experten, die in der Experten­liste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.

    Energieeffizienz-Experten finden

    Antrag vor dem Start der Sanierung stellen

    Wichtig: Um Fördermittel erhalten zu können, stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie Aufträge an Bauunternehmen und Handwerksbetriebe vergeben. Aufträge rund um die Planung können Sie aber schon vor dem Antrag vergeben – etwa an eine Architektin oder einen Architekten sowie an eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten.

    Hier geht's zu Ihrer Förderung

    Für Ihre Heizungsanlage kommen die Förder­produkte der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) in Frage.

    • Wenn Sie bei einer Sanierung eine Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser erreichen, können Sie bei der KfW einen Förder­kredit oder einen Investitions­zuschuss beantragen.
    • Wenn Sie bei einer Sanierung nur die Heizung aus­tauschen oder opti­mieren und keine Effizienz­haus-Stufe erreichen, können Sie den Förder­kredit bei der KfW oder den Investitions­zuschuss für Einzel­maß­nahmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.