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Heizungsanlagen

So fördern wir Ihre neue Heizung

Energiekosten treiben die Betriebskosten von Kommunen immer weiter in die Höhe. Wenn es um die Heiz­kosten geht, können Sie gezielt gegen­steuern: Nutzen Sie vorhan­dene Wärme möglichst effizient – und erzeugen Sie Ihre eigene Wärme aus erneuer­baren Energien.

Möglich macht es zum Beispiel moderne, klima­freundliche Heizungs­technik – am besten finanziert mit Förderung vom Staat. Förder­mittel für eine neue Heizung erhalten Sie dabei für die Sanierung von Verwaltungs-, Betriebs- und andere Nicht­wohn­gebäude. Voraussetzung: Sie erfüllen mindestens die Anforderungen an ein Effizienzgebäude 70 oder Effizienzgebäude Denkmal.

Welche Heizungs­systeme kommen in Betracht? Wie werden sie gefördert? Entdecken Sie die wichtig­sten Fakten und schöpfen Sie die Förder­möglich­keiten aus.

Heizungsanlagen im Überblick

Wärmeversorgung durch einen externen Energie­lieferanten

Beim Energie-Contracting übernimmt ein externer Energie­lieferant (Contractor) die Wärme­versorgung einer oder mehrerer Immobilien. Das heißt, er kümmert sich sowohl um den Einbau oder die Moderni­sierung der Heizungs­anlage als auch um die spätere Wartung.

Förderung für Ihre energetische Sanierung

Wir fördern den Einbau einer Heizungsanlage, wenn Sie Ihr Gebäude umfassend energetisch sanieren – und damit mindestens die Anforderungen an ein Effizienzgebäude 70 oder Effizienzgebäude Denkmal erfüllen.

Förderung nur mit Energieeffizienz-Experten

Bei energetischen Bau­maßnahmen ist gute Planung wichtig. Deshalb lohnt es sich, fach­kundige Unter­stützung zu nutzen: Ziehen Sie eine Energie­effizienz-Expertin oder einen Energie­effizienz-Experten hinzu, wenn Sie

  • neu bauen
  • Ihr Gebäude sanieren und dabei die Heizungs­anlage erneuern

Die Experten-Unterstützung benötigen Sie auf jeden Fall, wenn Sie die Förderung als Effizienz­gebäude beantragen möchten. Im Rahmen der Förderung erstellen die Experten auch die not­wendigen Bestä­tigungen für Sie. Gut zu wissen: Für die Fach­planung und Bau­begleitung durch Experten erhalten Sie zusätzliche Förder­mittel.

Zugelassen sind alle Energie­effizienz-Expertinnen und Energie­effizienz-Experten, die in der Experten­liste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.

Energieeffizienz-Experten finden

Antrag vor dem Start der Sanierung stellen

Wichtig: Um Fördermittel erhalten zu können, stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie Aufträge an Bau­unter­nehmen und Handwerks­betriebe vergeben. Aufträge rund um die Planung können Sie aber schon vor dem Antrag vergeben – etwa an eine Architektin oder einen Architekten sowie an eine Energie­effizienz-Expertin oder einen Energie­effizienz-Experten.

Hier geht’s zu Ihrer Förderung

Für Ihre Heizungsanlage kommen die Förder­produkte der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) in Frage.

  • Wenn Sie bei der Sanierung eine Effizienzgebäude-Stufe erreichen, können Sie bei der KfW einen Förder­kredit oder einen Investitions­zuschuss beantragen.
  • Wenn Sie bei der Sanierung nur die Heizung austauschen oder optimieren und keine Effizienz­gebäude-Stufe erreichen, können Sie den Investitionszuschuss für Einzelmaßnahmen beim Bundes­amt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) beantragen.
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  • Kommunen – Kredit

    Kredit

    264

    Energieeffizient sanieren

    • bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für Wohngebäude
    • bis zu 45 % Tilgungszuschuss
    • zusätzliche Förderung möglich, zum Beispiel für Baubegleitung
  • Kommunen – Zuschuss

    Zuschuss

    464

    Energieeffizient sanieren

    • Zuschuss bis zu 4 Mio. Euro für Nichtwohn­gebäude
    • Zuschuss bis zu 60.000 Euro je Wohneinheit für Wohn­gebäude