Zuschuss Nr.422Bundesförderung für effiziente GebäudeHeizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude

Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis zu 35 % der förderfähigen Kosten
  • für den Kauf und Einbau einer neuen, klima­freundlichen Heizung
  • für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

Grüner Haken

Antragstellung im Kundenportal „Meine KfW“ ab sofort möglich

Vertretungsberechtige Personen von Kommunen können sich ab sofort im Kunden­portal „Meine KfW“ registrieren und einen Antrag auf die neue Heizungs­förderung stellen. Direkt zur Antragstellung geht's hier:
Kundenportal „Meine KfW“

Wichtige Hinweise zum Vorhabenbeginn

Bitte beachten Sie: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Um sicherzustellen, dass der Lieferungs- oder Leistungs­vertrag, der bei Antrag­stellung eingereicht werden muss, nicht zu einem vorzeitigen Vorhaben­beginn führt, muss er verpflichtend eine auf­schiebende oder auf­lösende Bedingung der Förder­zusage enthalten. Nutzen Sie dafür gerne unsere Muster­formulierungen. Die Änderung von Lieferungs- oder Leistungs­verträgen durch die nach­trägliche Aufnahme einer auf­schieben­den bzw. auf­lösen­den Bedingung ist nicht zulässig. Aus dem Vertrag muss sich zudem das voraus­sichtliche Datum der Um­setzung der beantragten Maß­nahme ergeben.

Musterformulierung aufschiebende Bedingung

Musterformulierung auflösende Bedingung

Ihren Antrag stellen Sie bei der KfW

Dafür gibt’s das Kundenportal „Meine KfW“. Hier erfahren Sie auch genau, wie der Antrags­prozess funktioniert.

Jetzt starten

Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung, relevante Dokumente und häufige Fragen zum Kunden­portal finden Sie auf unserer Infoseite.

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Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.