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Versorgungsunternehmen

Soforthilfe und Preisbremse Gas und Wärme: Versorger können Erstattungen beantragen

Die Heizkosten sind enorm gestiegen. Deshalb sorgt der Bund mit der „Sofort­hilfe Gas und Wärme“ sowie der Preis­bremse für Gas und Wärme für Ent­lastung. Bei der Ab­wicklung der Sofort­hilfe sowie der Preis­bremse spielen Versorger eine wichtige Rolle.

Erstattung für entgangene Zahlungen

Die Versorger berechnen ihren Kundinnen und Kunden keine Abschläge und Voraus­zahlungen für den Dezember 2022. Statt­dessen erhalten sie mit der Soforthilfe Gas & Wärme eine Ausgleichs­zahlung vom Bund. Ab 2023 tritt dann die Preis­bremse in Kraft, die ent­sprechen­den Aus­gleichs­zahlungen bekommen die Ver­sorger wieder erstattet. Die KfW fungiert in beiden Fällen aus­schließlich als Zahl­stelle. Die Zahlungen zur Preisbremse erfolgen ab 01.02.2023.

Der Antrag auf Erstattung im Rahmen der Preis­bremse kann seit dem 09.01.2023 gestellt werden. Der Antrag sowie die Erstattungs­höhe wird durch den vom Bundes­ministerium für Wirtschaft und Klima­schutz (BMWK) beauf­tragten Dienst­leister geprüft. Den Ergebnis­bericht erhält die vom Ver­sorger benannte Haus­bank zur weiteren Bear­bei­tung. Im letzten Schritt erhält der Versorger die Er­stattung von der KfW aus­gezahlt.

Abwicklung in 4 Schritten: So funktioniert's

Infografik zur Soforthilfe Gas und Wärme

1. Erstattung beantragen

Versorger stellen den Antrag online beim Dienstleister.

2. Der Dienstleister prüft den Antrag und berichtet an die Hausbank

Der Dienstleister prüft den Antrag und leitet den Ergebnis­bericht an die Haus­bank.

3. Die Hausbank fordert die Auszahlung für den Versorger an

Die Hausbank erhält den Ergebnis­bericht vom Dienst­leister. An­schlie­ßend sendet sie die für die Auszah­lung er­forder­lichen Unter­lagen an die KfW.

4. Die Erstattung wird ausgezahlt

Die KfW zahlt den Erstattungs­betrag an den Versorger aus.

Weitere Informationen

Genaue Informationen finden Sie beim Bundes­ministerium für Wirtschaft und Klima­schutz.


Preisbremse Gas und Wärme

Das Antragsformular zur Preisbremse Gas und Wärme finden Sie auf der Website von PwC.

Zum Antrag

Die notwendigen, korrekten Übermittlungsformulare für die Aus­zahlung bei der KfW erhalten die Haus­banken bei ihrem Zentral­institut.
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Soforthilfe Gas und Wärme

Die Frist zur Antragstellung der Soforthilfe Gas und Wärme ist am 28.02.2023 abgelaufen. Neue Anträge können leider nicht mehr gestellt werden.
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