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Nichtwohngebäude sanieren

Finanzieren Sie Ihre energetische Sanierung mit Fördermitteln

In Deutschland sind viele kommunale Bauhöfe, Verwaltungs­gebäude und andere Nichtwohn­gebäude in die Jahre gekommen. Auch Ihre? Ist der bauliche Standard veraltet, vielleicht auch die Heizungs- und Lüftungs­anlagen? Dann lohnt es sich, jetzt umfassend zu sanieren – dafür können Sie bei der KfW eine Förderung beantragen.

Energie sparen, Kosten senken und Klima schützen

Als kommunales Unternehmen übernehmen Sie eine wichtige Rolle in Ihrer Stadt oder Gemeinde, sowohl für Bürger­innen und Bürger als auch für die Wirtschaft. Doch die Budgets für Stadt­werke und Co. sind begrenzt – auch wenn es um die Instand­haltung und Sanierung von Gebäu­den geht.

Planen Sie, ein Nichtwohn­gebäude zu sanieren? Oder ein saniertes Gebäude zu kaufen? Dann können Sie Ihren finanziellen Spiel­raum jetzt erhöhen – mit staat­lichen Förder­mitteln für energe­tische Sanierung.

Voraus­setzung: Ihr Gebäude ist mindestens fünf Jahre alt und Sie erfüllen die Anforde­rungen an ein Effizienz­gebäude 70 oder besser.

Die Effekte einer Sanierung sind dabei dauerhaft positiv:

  • Sie können viele Jahre lang ein modernes Gebäude nutzen.
  • Sie senken den Energie­verbrauch und damit die laufenden Kosten.
  • Sie schonen die Umwelt und das Klima.

Beispiele für Nichtwohngebäude

  • Verwaltungsgebäude, zum Beispiel für die Stadt­werke
  • Funktionsgebäude, zum Beispiel ein Betriebs­hof oder ein Park­haus

Die Förderung für Ihr Projekt

Bevor Sie mit Ihrer Sanierung starten (oder bevor Sie den Kauf­vertrag unter­zeichnen), können Sie Förder­mittel aus der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bean­tragen. Mit dieser Förderung unterstützt Sie der Staat, wenn Sie Gebäude energie­effizient gestalten und erneuer­bare Energien ein­setzen.

Sanierungsmaßnahmen für höhere Energieeffizienz

Das energetische Niveau eines Gebäudes wird bestimmt durch Maßnahmen in diesen Bereichen:

  • Dämmung (Fassade, Dach, Geschoss­decken, Boden­platte, Fenster und Türen)
  • Heizung, Kühlung und Lüftung
  • erneuerbare Energien

Welche Sanierungsmaßnahmen für Ihr Gebäude sinnvoll sind, hängt natürlich von der speziellen Charak­teristik des Gebäudes und seiner Nutzung ab.

Wichtig: Wir fördern Ihre Maßnahmen, wenn Sie Ihr Gebäude umfassend energe­tisch sanieren – und damit mindestens die Anforde­rungen an ein Effizienz­gebäude 70 oder Effizienz­gebäude Denkmal erfüllen.

Förderung als Effizienz­gebäude

Planen Sie eine Komplettsanierung? Dann können Sie die hohe Förderung für ein Effizienzgebäude erhalten.

Förderung nur mit Energieeffizienz-Experten

Bei energetischen Baumaßnahmen ist gute Planung wichtig. Deshalb lohnt es sich, fach­kundige Unter­stützung zu nutzen: Ziehen Sie eine Energie­effizienz-Expertin oder einen Energie­effizienz-Experten hinzu. Diese Unter­stützung benötigen Sie auf jeden Fall, wenn Sie eine Förderung bean­tragen möchten. Gut zu wissen: Für die Fachplanung und Bau­begleitung durch Experten erhalten Sie zusätz­liche Fördermittel.

Zugelassen sind alle Energieeffizienz-Expertinnen und Energieeffizienz-Experten, die in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.

Zur Energieeffizienz-Expertenliste

Akustische Fachplanung und Nachhaltigkeits­zertifizierung
Weitere Fördermittel können Sie erhalten, wenn Sie eine akustische Fachplanung und eine Nachhaltigkeitszertifizierung für Effizienzgebäude beauftragen.

Weitere Fördermöglich­keiten für klima­freundliche Gebäude

Planen Sie, auch erneuerbare Energien zu nutzen? Zum Beispiel eine Photovoltaik-Anlage? Dafür können Sie auch separat Förder­mittel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz beantragen. Gut möglich, dass die Gesamt­summe Ihrer Förderung damit steigt. Es lohnt sich also, Ihren Einzel­fall genau zu prüfen.

Wechseln zwischen Übersicht und Details

Hier geht es zum passenden Förderprodukt: