Blick nach oben auf mehrere mehrstöckige Büro- oder Verwaltungsgebäude

    Neubau Nichtwohngebäude

    Neue energieeffiziente Gebäude mit Fördermitteln finanzieren

    Ob Verwaltungsgebäude, Betriebshof oder andere Funktions­gebäude: Solche Nichtwohn­gebäude sind meist Millionen­projekte für kommunale Unternehmen. Gut, dass Sie dafür staatliche Förder­mittel bei der KfW beantragen können.

    Investieren Sie in Infrastruktur und Klima­schutz

    Mit einem energetisch hochwertigen Neubau haben Sie klare Vorteile: Sie ver­bessern die Infra­struktur in Ihrer Kommune, Sie senken spürbar Ihre Energie­kosten und Sie entlasten dauer­haft unser Klima – denn je weniger Energie Sie ver­brauchen, umso weniger Schad­stoffe werden emittiert.

    Weil Sie dadurch den Klima­schutz voran­bringen, profitieren Sie von einer Förderung – unabhängig davon, ob Sie das Nicht­wohn­gebäude in Eigen­regie bauen oder ein Gebäude erst nach Fertig­stellung kaufen.

    Beispiele für Nichtwohngebäude

    • Verwaltungsgebäude, zum Beispiel für die Stadt­werke
    • Funktionsgebäude, zum Beispiel ein Betriebs­hof

    Die Förderung für Ihr Projekt

    Bevor Sie mit Ihrem Bauvorhaben starten (oder bevor Sie den Kauf­vertrag unterzeichnen), können Sie das Förder­produkt Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude (299) beantragen. Mit dieser Förderung unterstützt Sie der Staat, wenn Sie Ihre Gebäude klima­freundlich gestalten.

    Bei einem Neubau fördern wir die Effizienzgebäude-Stufe 40, wenn Sie zusätzliche Anforde­rungen an die Nach­haltigkeit erfüllen. Die Kennzahl 40 gibt an, dass das Effizienz­gebäude nur 40 % Primär­energie im Vergleich zu einem Referenz­gebäude benötigt. Als Vergleich dient ein Referenz­gebäude, das den Vorgaben des Gebäude­energie­gesetzes (GEG) entspricht.

    Ein Beispiel: Im Vergleich zum Referenz­gebäude des GEG benötigt das Effizienz­gebäude 40 nur 40 % der Primär­energie. Zudem liegt der Trans­missions­wärme­verlust bei nur 55 % des Referenz­gebäudes. Der bauliche Wärme­schutz ist somit um 45 % besser.

    Erreichen Sie die Stufe Klima­freundliches Nichtwohn­gebäude, fördern wir Ihr Vorhaben mit einem Kreditbetrag von bis zu 10 Mio. Euro je Vorhaben. Der maximale Kredit­betrag steigt auf 15 Mio. Euro, wenn Ihre Immobilie die Stufe Klima­freundliches Nichtwohn­gebäude mit QNG erfüllt.

    Übrigens: Achten Sie darauf, dass im Kauf­vertrag für Ihre Immobilie die Effizienz­haus-Stufe aufgeführt ist.

    Baumaßnahmen für ein Effizienzgebäude

    Das energetische Niveau eines Gebäudes wird bestimmt durch Maßnahmen in diesen Bereichen:

    • Dämmung (Fassade, Dach, Geschossdecken, Bodenplatte, Fenster und Türen)
    • Heizung, Klima- und Lüftungsanlagen
    • erneuerbare Energien

    Welche energetischen Maßnahmen für Ihr Gebäude sinnvoll sind, hängt natürlich von der Art des Gebäudes und seiner Nutzung ab.

    Was genau wird gefördert?

    Ihre Förderung beim Bauen

    Wenn Sie neu bauen, fördern wir alle Investitionen, die mit dem Bauvorhaben zusammenhängen. Dazu gehören auch Nebenkosten, zum Beispiel für Planungsleistungen, für die Baustelleneinrichtung oder für die Dach- und Fassadenbegrünung.

    In den beiden Förderstufen fördern wir die folgenden Maßnahmen:

    • den Bau einschließlich Nebenkosten
    • die Planung und Baubegleitung durch die Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltig­keit
    • die Nachhaltigkeitszertifizierung

    Ihre Förderung beim Kauf

    Wenn Sie ein neues Effizienz­gebäude kaufen, fördern wir den Kauf­preis des Gebäudes und die Nachhaltigkeits­zertifizierung. Notariats­gebühren und andere Neben­kosten werden nicht gefördert.

    Ob Sie ein Gebäude bauen oder kaufen: Die Kosten für einen Grund­stücks­kauf werden nicht mit­gefördert. Dafür können Sie zum Beispiel den Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148) beantragen.

    Förderung beantragen: Nur mit einem Energieeffizienz-Experten

    Bei klimafreundlichen Baumaßnahmen ist gute Planung wichtig. Deshalb lohnt es sich, fach­kundige Unter­stützung zu nutzen: Ziehen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz hinzu. Diese Unter­stützung benötigen Sie auf jeden Fall, wenn Sie eine Förderung bean­tragen möchten. Für die Förder­stufe QNG benötigen Sie zusätzlich eine Beraterin oder einen Berater für Nach­haltigkeit.

    Gut zu wissen: Für diese Bau­begleitung sind alle Expertinnen und Experten für Energie­effizienz zugelassen, die in der Experten­liste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind. Eine Beraterin oder einen Berater für Nach­haltig­keit finden Sie über die Internet­seite qng.info.

    Zur Energieeffizienz-Expertenliste

    Weitere Fördermöglich­keiten für klima­freundliche Gebäude

    Planen Sie, auch erneuerbare Energien zu nutzen? Zum Beispiel eine Photovoltaik-Anlage? Dafür können Sie auch separat Förder­mittel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz beantragen. Gut möglich, dass die Gesamt­summe Ihrer Förderung damit steigt. Es lohnt sich also, Ihren Einzel­fall genau zu prüfen.

    Hier geht es zum passenden Förderprodukt: