Ladestationen für Elektrofahrzeuge: So funktioniert's

Diesen Zuschuss können Sie nicht mehr beantragen.

Im KfW-Zuschussportal können Sie Ihre Daten verwalten und Ihre Identität nach­weisen, die notwendigen Nachweise hoch­laden und die Auszahlung Ihres Zuschusses beantragen.

Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten

  • Haben Sie schon eine Antrags­bestätigung erhalten? Dann ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert. Wir zahlen ihn aus, sobald Sie den Einbau der Lade­station nachweisen.
    Bitte beachten Sie: Ihre Zusage ist nur eine begrenzte Zeit gültig. Wann Ihre Einreichungs­frist endet, finden Sie in Ihrer Antrags­bestätigung im KfW-Zuschuss­portal unter „Meine Zuschuss­anträge“. Wir können den Zuschuss nur dann aus­zahlen, wenn Ihr Vorhaben bis zu diesem Datum abge­schlossen ist, Sie die Auszahlung im KfW-Zuschuss­portal beantragt und die notwendigen Nachweise einge­reicht haben.
  • Sie haben Ihre Nachweis noch nicht einge­reicht? Dann beachten Sie bitte unbe­dingt die Frist zum Einreichen der Rechnungen (18 Monate nach Antrags­bestätigung). Wenn Sie uns inner­halb dieser Frist keine Nachweise im KfW-Zuschuss­portal verbindlich über­mitteln, verfällt Ihr Zuschuss­antrag und eine Auszahlung dieses Zuschusses ist nicht mehr möglich.
  • Sie haben Ihre Nachweise eingereicht? Dann finden Sie weitere Informationen zum Bearbeitungs­stand Ihrer Auszahlung im KfW-Zuschuss­portal.

Kontakt

Sie haben noch eine Frage? Dann können Sie uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kosten­freien Service­nummer 0800 539 9002 anrufen.