Hier finden Sie ganz schnell Antworten auf viele Fragen.
Bei Eigenleistung sind nur die Materialkosten förderfähig. Dafür muss ein Fachunternehmen die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen und die angefallenen Materialkosten formlos gegenüber dem Bauherrn bestätigen.
Die Rechnungen für das Material müssen die Adresse des Investitionsobjektes enthalten.
Förderfähig sind alle durch die Heizungserneuerung bedingten Maßnahmen einschließlich Planung, Nebenarbeiten und Wiederherstellungsmaßnahmen. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen unter anderem Speicher, Steigleitung, Heizkörper, Maler-, Putz- und Wandverkleidungsarbeiten, Heizraum, Bevorratungsbehälter.
Nach Erhalt der Kreditzusage können Sie mit Ihren Baumaßnahmen beginnen.
Auf eigenes Risiko können Sie mit den Baumaßnahmen beginnen, sobald Sie den Kreditantrag bei Ihrem Finanzierungspartner gestellt haben.
Als Kreditantrag in diesem Sinne gilt auch ein formloser Antrag oder ein aktenkundiges Finanzierungsgespräch inklusive KfW-Förderung bei Ihrem Finanzierungspartner zum geplanten Vorhaben.
Der formgerechte Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach Vorhabensbeginn bei uns eingehen. Bei Eingang nach Ablauf der 3-Monatsfrist ist eine Förderung möglich, wenn das Vorhaben zu nicht mehr als 50 % realisiert ist (Baufortschritt kleiner 50 %, bei Ersterwerb Kaufpreiszahlung geringer 50 %).
Der hydraulische Abgleich ist eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass die Heizungsanlage den höchstmöglichen Wirkungsgrad erreicht. Dafür wird das System so eingestellt, dass jeder Heizkörper im Haus mit genau der Wärmemenge versorgt wird, die er benötigt – unabhängig davon, wie weit er von der Wärmequelle entfernt ist. Bei Heizungen ohne hydraulischen Abgleich wird die Heizenergie weniger effizient genutzt, weil Heizkörper, die näher am Kessel sind, heißer werden als solche, die weiter entfernt sind. Der hydraulische Abgleich reduziert so nicht nur den Energieverbrauch, sondern steigert gleichzeitig den Wohnkomfort.
Rechtlicher Hinweis: Der Inhalt dieser Fragen und Antworten dient ausschließlich Informationszwecken und begründet keine Rechte und Pflichten.