Mit dem KfW-Schnellkredit 2020 fördern wir alles, was für Ihre unternehmerische Tätigkeit notwendig ist. Dazu zählen:
- Anschaffungen wie Maschinen und Ausstattung (Investitionen)
- Alle laufenden Kosten wie Miete, Gehälter oder Warenlager (Betriebsmittel)
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage:
- wenn Sie bestehende Kredite umschulden oder ablösen möchten
- wenn Sie für ein abgeschlossenes Vorhaben eine Nachfinanzierung, Anschlussfinanzierung oder Prolongation suchen
Einige Vorhaben fördern wir generell nicht oder nur dann, wenn Sie Bedingungen einhalten. Details finden Sie in unserer Ausschlussliste und Sektorleitlinien.