Die Förderung ermöglicht Ihrem Unternehmen eine hohe Flexibilität bei der Umsetzung einer passenden Lösung. Wir finanzieren Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen: Von hocheffizienten Standardkomponenten bis zu komplexen Systemlösungen.
Die Investition muss mindestens 3 Jahre in Betrieb sein.
Was wird nicht gefördert?
- Energieeinsparungen, die nur durch den Ersatz von Energieträgern durch fossile Energieträger erzielt werden
- Energieeinsparungen, die durch Reduktion der Produktion erzielt werden
- Neuanlagen zur Wärmeerzeugung aus Kohle oder Öl, Kohlekraftwerke und Heizwerke auf Kohlebasis
- Maßnahmen für die landwirtschaftliche Primärproduktion, außer Maßnahmen in Modul 2
- Bauliche Maßnahmen, die keine unmittelbaren Energieeinsparungen in Prozessen bewirken
- Anlagen und Fahrzeuge für den Einsatz außerhalb des Betriebsgeländes
- Personal- und Betriebskosten, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- Eigenleistungen und Produkte aus eigener Herstellung
- Gebrauchte Anlagen
- Bereits begonnene Maßnahmen
- Maßnahmen die gesetzlich notwendig sind
- Maßnahmen die nach KWKG und EEG gefördert werden können.
Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe entnehmen.