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Antrag

Bevor Sie den KfW-Studienkredit beantragen, sollten Sie Ihren persönlichen Bedarf klären und prüfen ob der Studien­kredit überhaupt für Sie in Frage kommt. Anschließend beantragen Sie den Kredit bei einem Vertriebspartner.

Direkt und einfach: Antrag auf digitalem Weg stellen

Hinweis: Die folgenden Inhalte gelten nur, wenn Sie sich für einen Antrag persönlich vor Ort entschieden haben. Studierende, die Ihren Antrag über einen digitalen Vertriebspartner gestellt haben, folgen bitte den Anweisungen des digitalen Vertriebspartners.

  • Los geht’s. Bitte halten Sie Personalausweis und eine gültige Studien­bescheinigung bereit.
    Zum Online-Antrag
  • Bitte drucken Sie das Vertragsangebot mit einer Kopie für Ihre Unterlagen aus. Bitte noch nicht unterschreiben!
    Das Angebot besteht aus den Teilen A, B und C und gegebenenfalls zusätzlichen Formularen wie "Leistungs­nachweis" und "Formblatt für nichtdeutsche Antragsteller". Bitte drucken Sie diese Formulare ebenfalls aus.
  • Mit Ihren Unterlagen gehen Sie jetzt zu einem unserer Vertriebspartner. Das sind Studenten­werke und Banken.
    Vertriebspartner suchen
  • Außerdem bitte mitbringen:
    • Gültigen Personalausweis oder Reisepass/sonstiges amtliches Ausweisdokument mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) plus gut lesbare Kopie
    • Studienbescheinigung; sie muss am Tag des Finanzierungsbeginns gültig sein.
    • Nachweis über ein Girokonto, zum Beispiel durch Vorlage einer Bankkarte oder eines Kontoauszugs.
    • Leistungsnachweis, wenn Sie schon im 7. Semester oder höher sind
  • Sie unterschreiben Ihre Unterlagen beim Vertriebspartner. Der leitet sie dann zusammen mit einer Kopie Ihrer Ausweisdokumente an uns weiter.

Kredit erhalten

Nach Bearbeitung Ihres Antrags, informieren wir Sie per Post über die Kredit­entscheidung. Wenn Ihr Darlehen zugesagt wird, erhalten Sie die erste Auszahlung zum beantragten Finanzierungsbeginn.

Bitte beantragen Sie Ihren KfW-Studienkredit bis zum 15. des aktuellen Monats, um bereits im nächsten Monat die erste Auszahlung zu erhalten. Ihre monatliche Auszahlung erhalten Sie immer am 1. Werktag des Monats.

Wichtig: Zu Beginn des nächsten Semesters müssen Sie einen Studien­nachweis vorlegen. Sonst können wir Ihnen leider nichts mehr auszahlen.

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