wenn Sie den Ausbildungsabschnitt vor Vollendung des 30. Lebensjahres beginnen. Ausnahmen gelten zum Beispiel für:Mehr anzeigenWeniger anzeigen
Studierende auf dem zweiten Bildungsweg
Studierende in Masterstudiengängen
Berufstätige ohne formelle Hochschulzugangsberechtigung, die auf Grund ihrer beruflichen Qualifikation an einer Hochschule eingeschrieben sind
Antragsteller, die aus persönlichen oder familiären Gründen – zum Beispiel durch Krankheit oder Kindererziehung – die Ausbildung nicht vor ihrem 30. Lebensjahr beginnen konnten.
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
Studierende, die zu Beginn des Ausbildungsabschnittes älter als 30 Jahre alt sind
Studierende, die die Einkommens- und Vermögensgrenzen überschreiten
Kredithöhe
Die Höhe Ihres Darlehens legt Ihr zuständiges Amt für Ausbildungsförderung fest. Dabei werden Ihr Einkommen, Vermögen, Familienstand und die Anzahl der Kinder berücksichtigt. Wenn Sie Kinder haben, unterstützt Sie zusätzlich ein pauschaler Kinderbetreuungszuschlag.
Der Kredit wird Ihnen in monatlichen Beträgen während des Studiums ausgezahlt. Die Auszahlung des Gesamtbetrages in einer Summe ist nicht möglich.
bis zu 22 Jahre, wenn Sie zusätzlich ein zinsloses BAföG-Staatsdarlehen aufgenommen haben
Sie zahlen Ihr BAföG-Bankdarlehen zuerst zurück, müssen aber mit der Rückzahlung beider Darlehen nach 22 Jahren fertig sein.
Zinssatz
Der Zinssatz ist variabel und wird ab der ersten Auszahlung berechnet. Basis ist der 6-Monats-EURIBOR. Dieser Wert liegt derzeit unter 0 %. Dazu kommt ein Aufschlag in Höhe von 1 %. Der Zinssatz wird immer zum 01.04. und 01.10. für jeweils ein halbes Jahr festgelegt.
* Effektivzins kann abweichen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Konditionenübersicht .
Während der Auszahlungs- und Karenzphase zahlen Sie die angefallenen Zinsen noch nicht zurück. Diese werden aufgeschoben und später in der Tilgungsphase zusammen mit der Kreditsumme zurückgezahlt.
Zinssatz in der Tilgungsphase
Hier können Sie zwischen 2 Möglichkeiten wählen:
Sie belassen es beim variablen Zins oder
Sie entscheiden sich für einen Festzins. Ihr Vorteil: Sie schließen das Risiko eventuell steigender Zinsen für diesen Zeitraum komplett aus. Die Umstellung auf einen Festzins ist kostenlos.
Den Festzins können Sie immer zum 01.04. oder 01.10. für die restliche Laufzeit des Darlehens vereinbaren, längstens für 10 Jahre. Wenn Sie sich für den Festzins entscheiden, können Sie nicht mehr zum variablen Zins wechseln. Ihren Antrag auf einen Festzins stellen Sie bitte formlos einen Monat im Voraus per Post oder E-Mail an:
KfW Abteilung BAföG-Bankdarlehen 53170 Bonn
Rückzahlung
Sie zahlen Ihr Darlehen zusammen mit den Zinsen in monatlichen gleichbleibenden Raten von mindestens 105 Euro zurück.
Sie können Ihr Darlehen jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Solche Sondertilgungen sind kostenfrei.
Sicherheiten
Für das BAföG-Bankdarlehen sind keine Sicherheiten erforderlich.
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Sie beantragen BAföG
Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung nach BAföG beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung oder Studentenwerk. Maßgeblich ist Ihr Wohnort.
Verwenden Sie bitte nur die Formblätter, die über das Internet oder bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich sind.
auf eine Förderung durch einen Zuschuss in Kombination mit einem zinslosen BAföG-Staatsdarlehen oder
auf ein verzinsliches BAföG-Bankdarlehen.
Sie erhalten zusammen mit dem Bewilligungsbescheid für ein BAföG-Bankdarlehen ein Darlehensangebot der KfW.
Prüfen Sie die Unterlagen. Ist alles wie gewünscht, müssen Sie einmalig eine Identifikation/Legitimationsprüfung gemäß Geldwäschegesetz durchführen lassen.
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Sie legitimieren sich und schließen den Kreditvertrag ab
Die Anlaufstellen finden Sie in den Hinweisen zum Kreditvertrag, die Sie zusammen mit dem Kreditangebot erhalten haben.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Kreditangebot mit SEPA-Lastschriftmandat
Gültiges Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass)
Briefumschlag, ausreichend frankiert und adressiert an Ihr Amt für Ausbildungsförderung/Studentenwerk
Bitte unterschreiben Sie das Kreditangebot erst vor Ort. Danach können Ihre Unterlagen zusammen mit der Kopie Ihres Personaldokuments an Ihr Amt für Ausbildungsförderung/Studentenwerk weitergeleitet werden.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, persönlich zu erscheinen, zum Beispiel weil Sie im Ausland sind, legitmieren Sie sich bitte über Ihre kontoführende Bank in Deutschland.
(Das Formular "Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz"“ aus Ihrem Kreditangebot wird dann nicht mehr gebraucht.)
Tragen Sie auf dem Formular als "Bescheidende Behörde" Ihr Studentenwerk oder Amt für Ausbildungsförderung sowie die Fördernummer ein. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Konto für die Legitimation dasselbe ist, dass Sie in Ihrem Antrag als Auszahlungskonto eingetragen haben.
Danach senden Sie bitte dieses Formular und die folgenden Unterlagen an Ihre kontoführende Bank in Deutschland:
Vollständiges und unterschriebenes Kreditangebot
Kopie Ihres aktuell gültigen Personaldokuments, mindestens die Seiten mit den Angaben zu Ihrer Person, Wohnanschrift und ausstellender Behörde
Briefumschlag, ausreichend frankiert und adressiert an Ihr Amt für Ausbildungsförderung
Bitten Sie Ihre Bank, Ihre dort hinterlegten Identifizierungsdaten in das Formular zu übertragen und es zusammen mit einer Kopie Ihres dort hinterlegten Personaldokuments sowie den von Ihnen übersandten Unterlagen an das bewilligende Studentenwerk oder Amt für Ausbildungsförderung zurückzusenden.
Bitte achten Sie darauf, dass die legitimierende Stelle Ihr Kreditangebot innerhalb von 4 Wochen nach Erstellung des Bescheids an das Amt für Ausbildungsförderung sendet. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, erlischt das Kreditangebot.
Das Amt leitet Ihre Unterlagen an die KfW weiter.
4
Sie erhalten Ihre Zahlungen
Wir überweisen jeweils am Monatsende für den Folgemonat, zum Beispiel am 31. März für April.
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So geht es weiter
Ihr Darlehenskonto können Sie im Online-Kreditportal verwalten. Sie erhalten dann alle Informationen zu Ihrem Darlehen in Ihr elektronisches Postfach.
Informationen zum Abschluss eines Darlehensvertrages über ein BAföG-Bankdarlehen mit Verbrauchern im Fernabsatz PDF zum Download (PDF, 132 KB, barrierefrei) Bestelllnummer 600 000 3350
Hier finden Sie ganz schnell Antworten auf viele Fragen.
Stand: 03/2018
Damit wir Ihre Anschrift in unseren Unterlagen ändern können, senden Sie uns bitte das Formblatt "Auftrag zur Änderung der Kundendaten" (Formularnummer 600 000 2430) ausgefüllt und unterzeichnet zu.
Bitte senden Sie es ausgefüllt und unterschrieben entweder per Fax oder per Post an:
KfW
Niederlassung Bonn
53170 Bonn
Fax: 069 7431 9500
Nein, ein Erlass ist beim BAföG-Bankdarlehen nicht vorgesehen. Wenn Sie zusätzlich ein BAföG-Staatsdarlehen in Anspruch genommen haben, erfragen Sie die Erlassmöglichkeiten bitte bei Ihrem BAföG-Amt.
Wenn Sie nicht in der Lage sind, Zahlungen zu leisten, können Sie schriftlich die Stundung (den Aufschub) der Zahlungen bei uns beantragen.
Nutzen Sie dazu bitte das Formular "Selbstauskunft zum Antrag auf Freistellung/Stundung/Ratenreduzierung" (Formularnummer 600 000 0288). Das Formular finden Sie unter der Rubrik Downloads/Formulare für bestehende Kredite .
Reichen Sie bitte auch Nachweise zu Ihrer finanziellen Situation ein, zum Beispiel eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung, einen Arbeitslosen- oder Rentenbescheid oder einen Bescheid über den Bezug von Elterngeld.
Wenn uns Ihre Unterlagen vorliegen, prüfen wir, ob wir einer Stundung oder Ratenreduzierung zustimmen können. Nach der Bearbeitung informieren wir Sie schriftlich.
Wie in der schriftlichen Stundungsbestätigung bereits angekündigt, werden nach Ablauf des Stundungszeitraumes die während des Zeitraumes der Stundung oder der Ratenreduzierung aufgelaufenen Beträge zuzüglich der Regelrate zur sofortigen Rückzahlung fällig gestellt und eingezogen.
Die Auszahlung Ihres BAföG-Bankdarlehens werden wir innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Bewilligungsdaten von der zuständigen BAföG-Stelle vornehmen, sofern uns Ihre vollständigen Vertragsunterlagen vorliegen. Die KfW ist für dieses Darlehen die auszahlende und verwaltende Stelle.
Wenn dem BAföG-Amt der unterzeichnete Vertrag bis zum 15. eines Monats vorliegt und dieser vom Amt bearbeitet wurde, erfolgt die Datenübermittlung an die KfW zum Ende dieses Monats.
Liegt der Vertrag erst nach dem 15. des Monats dem Amt vor oder kann dieser erst nach dem 15. verarbeitet werden, erhält die KfW die Bewilligungsdaten am Ende des darauffolgenden Monats.
Wenn Sie den unterzeichneten Vertrag bereits vor dem 15. des Monats beim Amt eingereicht haben, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges BAföG-Amt.
Sofern die identifizierende Stelle den Vertrag direkt bei der KfW einreicht, verzögert sich die Auszahlung, da wir den Vertrag erst an Ihr zuständiges Studentenwerk weiterleiten müssen, damit dieses die elektronische Übermittlung der Bewilligungsdaten an uns veranlasst.
Die monatliche Zahlung erhalten Sie jeweils zum Monatsende im Voraus für den Folgemonat, zum Beispiel am 31. März für den Monat April.
Damit wir Ihren Namen in unseren Unterlagen ändern können, reichen Sie uns bitte das Formular "Auftrag zur Änderung der Kundendaten" (Formularnummer 600 000 2430) ein. Das Formular finden Sie unter der Rubrik Downloads/Formulare für bestehende Kredite . Zusätzlich benötigen wir eines der folgenden Dokumente in beglaubigter oder bestätigter Kopie:
Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
Auszug aus dem Familienbuch
gültiger Personalausweis oder Reisepass
Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
Die Stellen, die die Bestätigung oder Beglaubigung durchführen können, entnehmen Sie bitte dem Formular.
Bitte senden Sie uns den Auftrag zur Änderung der Kundendaten mit der beglaubigten Kopie (Beglaubigungs-/Bestätigungsvermerk im Original) so schnell wie möglich an die
KfW
Niederlassung Bonn
53170 Bonn
Ja, Sie können das Darlehen jederzeit teilweise oder vollständig zurückzahlen.
Bitte überweisen Sie Ihre gewünschte Tilgung auf Ihr Darlehenskonto, das wir für Sie führen. IBAN und BIC finden Sie auf den Darlehenskontoauszügen.
Tragen Sie bitte als Zahlungsempfänger die "KfW Frankfurt" ein, im Verwendungszweck geben Sie Ihre Darlehenskontonummer an.
Wir versenden halbjährlich Kontoauszüge, denen Sie Ihren aktuellen Kontostand entnehmen können. Der Versand erfolgt jeweils im April und Oktober eines Jahres. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine zusätzlichen Saldenmitteilungen erstellen.
Ein Teilerlass ist bei vorzeitiger Rückzahlung nicht vorgesehen.
Wenn auf Ihrem Kontoauszug aufgeschobene Zinsen oder zahlbare Rückstände ausgewiesen sind und Ihr Konto nicht gekündigt ist, werden zuerst alle Geldeingänge auf diese Positionen angerechnet. Zinsen und Kosten wirken sich nicht auf Ihr Kapital und somit auch nicht auf Ihren Kapitalsaldo aus.
Sofern Ihre Rückzahlung ausschließlich auf Zinsen und Kosten angerechnet wurde, ergibt sich daraus keine Änderung Ihres Kapitalsaldos. Lediglich kapitalwirksame Leistungen (Auszahlungen, Storno Auszahlungen, Tilgungen, Storno Tilgungen, APL-Tilgungen und Storno APL-Tilgungen) verändern den Kapitalsaldo. Daher werden auch nur alle kapitalwirksamen Leistungen in Ihrem Kontoauszug in fetter Schriftart dargestellt.
Kapitalunwirksame Leistungen, wie zum Beispiel Kosten und Zinsen, sowie alter und neuer Kapitalsaldo sind in magerer Schriftart abgedruckt. Aus dem alten Kapitalsaldo abzüglich aller kapitalwirksamen Leistungen ergibt sich der neue Kapitalsaldo.
Ihre Gesamtdarlehensschuld ermittelt sich aus Ihrem aktuellen Kapitalsaldo zuzüglich der unter den Rubriken
aufgeschobene Zinsen,
zahlbare Rückstände,
b. a. w. nicht zu zahlende Rückstände,
Summe der zahlbaren Rückstände,
Summe der b. a. w. nicht zu zahlenden Rückstände
aufgeführten Kosten und Zinsen, sofern diese Rubriken in Ihrem Kontoauszug enthalten sind. Die in diesen Rubriken aufgeführte fällige Tilgung ist bereits im aktuellen Kapitalsaldo enthalten und wird nicht hinzugerechnet.
Beachten Sie bitte, dass der halbjährliche Kontoauszug, der im Oktober und April erstellt wird, die Zinsen bis zum letzten Monatsende vor dem Kontoauszugserstellungsdatum enthält: im Oktoberauszug die Zinsen bis einschließlich 30.09. und im Aprilauszug die Zinsen bis einschließlich 31.03.
Erhalten Sie monatliche Kontoauszüge über Ihr Online-Kreditportal, sind lediglich die Zinsen bis zum Monatsende vor dem Kontoauszugserstellungsdatum enthalten.
Beim BAföG-Bankdarlehen werden die anfallenden monatlichen Zinsen bis zum Tilgungsbeginn halbjährlich zum 31.03. und 30.09. kapitalisiert. Sofern Ihr Tilgungsbeginn zwischen dem 31.03 und dem 30.09. liegt, werden die in diesem Zeitraum angefallenen und noch nicht kapitalisierten Zinsen als aufgeschobene Zinsen in Ihrem Kontoauszug aufgeführt, solange bis diese vollständig durch Ihre monatlichen Zahlungen zurückgeführt wurden.
Sofern Sie eine Stundung oder eine Freistellung vereinbart haben, werden während dieses Zeitraumes weiterhin die monatlichen Annuitäten fällig gestellt. Diese müssen auf Grund der vereinbarten Stundung/Freistellung jedoch nicht sofort gezahlt werden. Sie sind für diesen Zeitraum von der Rückzahlung dieser Fälligkeiten befreit. Daher werden diese Fälligkeiten unter der Rubrik "bis auf weiteres nicht zu zahlende Rückstände" ausgewiesen.
Der Unterschied der Rubriken "b. a. w. nicht zu zahlende Rückstände" und "Summe der b. a. w. nicht zu zahlenden Rückstände" besteht lediglich darin, dass Sie bei "b. a. w. nicht zu zahlende Rückstände" die Einzelposten sehen, während Sie bei der "Summe der b. a. w. nicht zu zahlenden Rückstände" die Rückstände in einer Summe angezeigt bekommen.
Unter dem Begriff "zahlbare Rückstände" sind Rückstände zu verstehen, die bereits fällig sind, aber bisher nicht gezahlt wurden und für die keine Stundungsvereinbarung getroffen wurde. Diese Rückstände können durch Rücklastschriften entstanden sein oder dadurch, dass der KfW kein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegt.
Wenn Sie mit uns eine abweichende Regelung zur Rückzahlung Ihres Darlehens getroffen haben, kann es gegebenenfalls zu einer anderen Anrechnung der Geldeingänge führen. In diesem Fall können "zahlbare Rückstände" auf Ihrem Kontoauszug angezeigt werden, die durch die abweichende Rückzahlungsvereinbarung beglichen werden (Beispiel: Sie haben vereinbart, die Rückzahlungsraten zu überweisen).
Der Unterschied der Rubriken "zahlbare Rückstände" und "Summe der zahlbaren Rückstände" besteht lediglich darin, dass Sie bei "zahlbare Rückständen" die Einzelposten sehen, während Sie bei der "Summe der zahlbaren Rückstände" die Rückstände in einer Summe angezeigt bekommen.
Bitte prüfen Sie die im Kontoauszug angegebenen Salden. Sollten Sie innerhalb von vier Wochen nach Zugang Ihres Kontoauszuges nicht schriftlich widersprechen, gehen wir von der Richtigkeit der ausgewiesenen Salden aus.
Einwendungen, die den Inhalt des Kontoauszugs betreffen, senden Sie bitte schriftlich per Post an:
KfW IR – Interne Revision 53170 Bonn
Für Anfragen zum Tilgungsplan sowie für sonstige Anfragen/Anträge zu Ihrem Darlehen verwenden Sie bitte folgende Anschrift:
KfW Bankengruppe 53170 Bonn Fax 0228 831 9500
Sie müssen dem Kontoauszug schriftlich per Post widersprechen. Telefonische Einwände und Einwände per E-Mail können wir daher nicht entgegennehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Kontakt aufnehmen
Sie beantragen Ihren Kredit beim Amt für Ausbildungsförderung. Die weitere Abwicklung übernimmt dann die KfW.