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Energieeffizient Sanieren: So funktioniert´s im KfW-Zuschussportal
Im KfW-Zuschussportal können Sie Ihre Daten verwalten, sich identifizieren, die Nachweise hochladen und die Auszahlung Ihres Zuschusses beantragen.
Ihr Zuschussantrag wurde bestätigt? Dann können Sie nun mit Ihrem Vorhaben starten. Zudem können Sie die Identifizierung durchführen.
Identifizieren
Um den Zuschuss an Sie auszahlen zu können, sind wir gesetzlich verpflichtet, alle Zuschussempfängerinnen und Zuschussempfänger (bei Wohnungseigentümergemeinschaften die bevollmächtigte Person) eindeutig zu identifizieren. Dazu nutzt die KfW den SCHUFA-IdentitätsCheck. Dabei werden Ihre personenbezogenen Informationen nur abgeglichen und keine Daten gespeichert oder für ein Scoring genutzt. Sollte der SCHUFA-IdentitätsCheck für die Identifikation nicht erfolgreich sein, können Sie anschließend zwischen einer Video-Identifizierung (empfohlen) oder dem Postident-Verfahren der Deutschen Post wählen.
Starten Sie das KfW-Zuschussportal und klicken auf „Auszahlung beantragen“. Mit einem Klick auf „Jetzt identifizieren“ starten Sie den SCHUFA-IdentitätsCheck und folgen den weiteren Anweisungen.
Ihre Identifizierungs-Alternativen
Schnell und einfach per Video-Identifizierung
Bequem von zu Hause: Während des Videotelefonats werden Sie von Mitarbeitenden des von uns beauftragten Dienstleisters (Verifeye Online) persönlich unterstützt. Das Videotelefonat kann mit einem Smartphone oder Tablet durchgeführt werden. Das Videogespräch wird zu Ihrem und unserem Schutz aufgezeichnet. Es erfolgt keine Beratung zu unseren Förderprodukten.
Technische Voraussetzungen und häufige Fragen
In Ihrer Postfiliale per Postident
Drucken Sie den Postident-Coupon aus. Gehen Sie mit dem Coupon und einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) in eine Filiale der Deutschen Post. Das war's.
Postfiliale in Ihrer Nähe finden
Die Deutsche Post informiert die KfW über die erfolgte Identifizierung. Anschließend erhalten Sie von der KfW eine E-Mail an Ihre im KfW-Zuschussportal hinterlegte E-Mail-Adresse. Dies kann ein paar Tage dauern. Bitte prüfen Sie, ob die Nachricht ggf. in Ihrem Spam-Ordner gelandet ist. Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen nach der Identifizierung in einer Filiale der Deutschen Post immer noch keine E-Mail erhalten haben, wenden Sie sich bitte an uns.
Weitere Infos zum Postident-Verfahren finden Sie hier:
Postident durch Postfiliale
Hinweis: Bitte senden Sie mit dem Postident-Coupon keine Rechnungen oder andere Unterlagen an die KfW.
Ihre Arbeiten sind abgeschlossen und Sie haben Ihre Identität nachgewiesen? Herzlichen Glückwunsch! Sie können jetzt Ihre Nachweise hochladen, die Umsetzung Ihres Vorhabens bestätigen, Ihre Bankverbindung angeben und die Auszahlung des Zuschusses veranlassen.
Erstellen Sie nach Abschluss des Vorhabens zusammen mit Ihrer Energieeffizienz-Expertin oder Ihrem Energieeffizienz-Experten die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD). Nach erfolgreicher Identifizierung können Sie im KfW-Zuschussportal die BnD-ID übermitteln.
Das sollten Sie vorher tun, damit hinterher alles reibungslos läuft
- Achten Sie insbesondere auf die erforderlichen Angaben, die eine Rechnung enthalten muss.
- Wichtig: Es können nur Rechnungen berücksichtigt werden, die auf die Zuschussempfängerin oder den Zuschussempfänger gemäß Antragsbestätigung ausgestellt sind.
- Liegt Ihr Vorhabensbeginn vor dem Zusagedatum, können wir entsprechende Rechnungen nicht anerkennen.
Ausnahme: Nicht als Vorhabensbeginn gilt, wenn Sie Planungs- und Beratungsleistungen beauftragen sowie Liefer- und Leistungsverträge abschließen. - Scannen Sie Ihre Rechnungen einzeln und speichern Sie diese jeweils als PDF. Das können Sie auch mit einem Smartphone oder Tablet und der passenden Software machen (zum Beispiel mit einer Scan-App).
- Alternativ können Sie jede Seite Ihrer Rechnung mit Ihrem Smartphone oder Tablet abfotografieren. In diesem Fall erhalten Sie pro Seite eine Bilddatei (JPG-Datei).
- Bitte achten Sie darauf, dass die Rechnungen vollständig abgebildet sein müssen – einschließlich Kopf- und Fußzeilen – und darauf keine handschriftlichen Änderungen oder Hinweise vorgenommen werden dürfen.
- Damit wir Ihre Dateien gut lesen können, sollten Scans und Fotos eine ausreichende Qualität aufweisen – vor allem gerade ausgerichtet und gut lesbar sein.
Und so funktioniert's
Rechnung hochladen
Gehen Sie zum nächsten Schritt „Rechnungen“ und klicken Sie auf „Erste Rechnung hochladen“.
Wählen Sie bitte die Datei(en) für die erste Rechnung aus und laden Sie diese hoch. Wenn Sie weitere Rechnungen hochladen möchten, wiederholen Sie den Vorgang. Klicken Sie dazu auf „Weitere Rechnung hochladen“. Insgesamt können Sie 10 Rechnungen mit einer Gesamtgröße von 20 MB an die KfW übermitteln.
Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Hochladen einer Rechnung finden Sie hier (PDF, 319 KB, nicht barrierefrei).
Bestätigung des Vorhabens
Starten Sie das KfW-Zuschussportal und rufen Sie den Menüpunkt „Meine Zuschussanträge“ auf. Klicken Sie bei Ihrem zugesagten Zuschussantrag auf „Auszahlung beantragen“.
Zusammenfassung und Bestätigung
Sie erhalten einen Überblick über Ihre Angaben sowie die hochgeladene(n) Rechnung(en).
Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben. Eine nachträgliche Änderung Ihrer Angaben oder das Einreichen weiterer Rechnungen ist dann nicht mehr möglich.
Sind alle Angaben korrekt, können Sie die Eingaben „verbindlich abschicken“. Nur so erhalten wir Ihre Unterlagen zur Prüfung.
Auszahlung
Sobald wir die Prüfung Ihrer Nachweise abgeschlossen haben, informieren wir Sie per E-Mail und über das KfW-Zuschussportal unter dem Menüpunkt „Meine Zuschussanträge / Details“.
- Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Nachweise erhalten Sie eine Auszahlungsbestätigung, zu finden im Zuschussportal unter „Meine Zuschussanträge“. In der Auszahlungsbestätigung erfahren Sie den Termin für die Auszahlung. In der Regel erfolgt die Auszahlung zum nächsten Monatsende.
- Sollte uns bei der Prüfung auffallen, dass Ihre Nachweise unvollständig bzw. fehlerhaft sind, dann erhalten Sie eine Ablehnung mit einer konkreten Begründung. Unter Umständen können Sie dann fehlende Nachweise noch nachreichen.
- Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bearbeitung einige Zeit dauern kann.
Muster: Vollmacht zur Antragstellung im KfW-Zuschussportal (PDF, 757 KB, nicht barrierefrei)
Nutzungsbedingungen des KfW-Zuschussportals (PDF, 169 KB, nicht barrierefrei)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Beantragung und Vergabe wohnwirtschaftlicher Zuschussprodukte der KfW (PDF, 149 KB, nicht barrierefrei)
Fragen zur Registrierung und zum Antrag
Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular und schreiben Sie uns, was bei Ihnen nicht klappt.
Dann rufen Sie uns bitte an, wir klären das am besten persönlich. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9002.
Wenn Sie sich im KfW-Zuschussportal anmelden, wird Ihnen Ihr aktueller/letzter Zuschussantrag angezeigt. Oder Sie klicken auf „Meine Zuschussanträge“. Hier finden Sie eine Liste aller Zuschussanträge.
Bitte senden Sie uns Ihren Änderungsauftrag über das Kontaktformular zu. Der Auftrag sollte folgende Punkte enthalten:
- Ihr Name, Ihre Anschrift sowie Ihr Geburtsdatum
- Die Zuschuss-Referenznummer (sofern vorhanden)
- Ihre neue E-Mail-Adresse
- Die E-Mail-Adresse, mit der Sie sich im KfW-Zuschussportal registriert haben
Fragen zur Auszahlung
Haben Sie versehentlich einen Zuschussempfänger doppelt angelegt, wenden Sie sich bitte an das Infocenter der KfW. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9002.
Wenn sich der Zuschussempfänger identifiziert und die KfW den Nachweis über die Durchführung erfolgreich geprüft hat, wird der Zuschuss auf das Konto des Zuschussempfängers überwiesen. Dies erfolgt in der Regel zum Ende des auf die Prüfung folgenden Monats.
Dies kann mehrere Gründe haben:
- Die Datei ist zu groß. Sie können insgesamt 10 Dateien pro Rechnung hochladen. Alle Dateien zusammen dürfen nicht größer als 20 MB sein.
- Das Dateiformat wird nicht unterstützt. Unterstützt werden JPG und PDF. Bitte pro Rechnung nur einheitliche Dateiformate verwenden – also entweder nur PDF oder nur JPG.
- Sie können nicht mehrere Dateien mit identischem Dateinamen hochladen.
Sie können das Dokument abfotografieren und anschließend im JPG-Format hochladen.
Je nachdem, welche Software Sie verwenden, ist es in einigen Fällen auch möglich, das Dokument erneut abzuspeichern und dabei ein anderes PDF-Format zu wählen.
Wenn Sie mehr als 10 Rechnungen vorliegen haben, können Sie in diesem Ausnahmefall mehrere Rechnungen zu einer PDF-Datei zusammenfügen. Bitte beachten Sie, dass alle Dateien zu einer Rechnung insgesamt nicht größer als 20 MB sein dürfen und die Prüfung in diesem Fall länger dauern wird.
Erhalten Sie bei der Eingabe der BnD-ID (Bestätigung nach Durchführung) die Fehlermeldung „Es ist ein technischer Fehler aufgetreten“, dann prüfen Sie bitte folgende Punkte:
- Wurde die BnD-ID korrekt eingegeben?
- Ist die Bestätigung nach Durchführung für das von Ihnen beantragte Produkt erstellt worden?
- Ist die Bestätigung nach Durchführung noch gültig? Ab Erstelldatum ist sie 12 Monate gültig.
Sollten Punkt 2 oder 3 zutreffen, bitten Sie Ihre Energieeffizienz-Expertin oder Ihren Experten Ihnen eine neue Bestätigung nach Durchführung zu erstellen.
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
- Füllen Sie unser Formular Mitteilung einer neuen Bankverbindung (PDF, 1 MB, nicht barrierefrei) digital aus.
- Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es handschriftlich. Wichtig: Wir benötigen die Unterschrift der Zuschussempfängerin bzw. des Zuschussempfängers.
- Scannen Sie das Formular ein. Alternativ können Sie es auch abfotografieren.
- Bitte füllen Sie zusätzlich das Online-Formular Unterlagen-Upload für KfW-Zuschüsse aus und laden Sie darin das PDF-Formular „Mitteilung einer neuen Bankverbindung“ hoch.
Kontakt
Sie haben noch eine Frage? Dann können Sie uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9002 anrufen.
Bei Fragen zur Videoidentifizierung rufen Sie bitte die Servicenummer 0800 539 9004 an.
Die Rechnung muss in deutscher Sprache vorliegen, unbar zu begleichen sein und folgende Angaben enthalten:
- die förderfähigen Maßnahmen und die entsprechende Arbeitsleistung dafür
- die Adresse des Investitionsobjektes
- die Umsatzsteuer-ID oder Steuernummer der Firma, die die Rechnung ausgestellt hat
- die Rechnungssumme nach abgezogenen Skonti und Rabatten