Wir fördern Baumaßnahmen an Haus und Wohnung, mit denen Sie Barrieren reduzieren, Ihren Wohnkomfort erhöhen und den Einbruchschutz verbessern.
Wichtig: Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Zusätzlich fördern wir verschiedene Nebenarbeiten.
Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen (PDF, 223 KB, barrierefrei)
Den Einbau neuer Fenster- und Fenstertüren fördern wir ausschließlich in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Produkt Wohngebäude – Kredit (261, 262). Alternativ können Sie bei Einzelmaßnahmen den Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder bei der Sanierung zum Effizienzhaus den Zuschuss 461 wählen.
Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Ferienhäuser und -wohnungen
- gewerblich genutzte Flächen und Gebäude
- Einrichtungen, die unter die Landesgesetze und Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Heimordnungsrechts der Länder fallen.
- Umschuldungen bestehender Kredite
- Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
- digitale Geräte zur Unterhaltungselektronik, z. B. Smartphone oder Tablet
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Für unterschiedliche Vorhaben können Sie auch mehrere Förderprodukte gleichzeitig nutzen. So erhöhen Sie die Gesamtsumme Ihrer Förderung – und das kann sich lohnen.