Nach Erhalt der Kreditzusage können Sie mit Ihren Baumaßnahmen beginnen.
Auf eigenes Risiko können Sie mit den Baumaßnahmen beginnen, sobald Sie den Kreditantrag bei Ihrem Finanzierungspartner gestellt haben.
Als Kreditantrag in diesem Sinne gilt auch ein formloser Antrag oder ein aktenkundiges Finanzierungsgespräch inklusive KfW-Förderung bei Ihrem Finanzierungspartner zum geplanten Vorhaben.
Der formgerechte Antrag muss dann innerhalb von 3 Monaten nach Vorhabensbeginn bei uns eingehen. Bei Eingang nach Ablauf der 3-Monatsfrist ist eine Förderung möglich, wenn das Vorhaben zu weniger als 50 % realisiert ist (Baufortschritt kleiner 50 %, bei Ersterwerb Kaufpreiszahlung geringer 50 %).
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