Rund um Ihr Wohneigentum fördern wir
- den Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren. Förderfähig sind Türen ab Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627.
- den Einbau einbruchhemmender Garagentore und -zugänge, bei einer direkten Verbindung von der Garage zum Wohnhaus. Förderfähig sind Tore ab Widerstandsklasse WK2 nach DIN V ENV 1627.
- den Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren, z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser mit speziellen Zylindern, Schutzbeschläge mit Zylinderabdeckung und Schließbleche
- den Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, Balkon- und Terassentüren sowie einbruchhemmender Gitter und Rollläden, z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, drehgehemmte Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen
- den Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen nach DIN EN 50131 Grad 2 oder besser, z. B. Kamerasysteme, Panikschalter, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser, Geräteabschaltungen
Hinweis: Alarmanlagen mit Infraschalldetektion (Infraschallanlagen) sind nicht förderfähig, da sie der DIN EN 50131 nicht entsprechen - den Einbau von Türspionen (z. B. Kamerasysteme)
- Baugebundene Assistenzsysteme, z. B. (Bild-)Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder, Beleuchtung, baugebundene Not- und Rufsysteme, elektronische Antriebssysteme und elektronische Zeitschaltuhren für Rollläden
- erforderliche Nebenarbeiten , z. B. ergänzende Beschriftungen mit Braille- oder Reliefschrift, Markierungen zur tastbaren Orientierung, Maler-, Putz- oder Estricharbeiten, Verlegung von Steckdosen
Alle Maßnahmen können kombiniert werden und müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt und der Anlage zum Merkblatt "Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen".
Der Einbau einbruchhemmender/barrierearmer Fenster, Balkon- und Terrassentüren wird ausschließlich im Produkt Energieeffizient Sanieren gefördert.
Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Ferienhäuser und -wohnungen, Boardinghäuser als Beherbergungsbetrieb
- gewerblich genutzte Flächen/Gebäude
- Pflege- und Altenwohnheime (siehe auch Merkblatt)