Nichtwohngebäude sanieren
Ist ein Gebäude Ihrer gemeinnützigen Organisation in die Jahre gekommen? Ob Verwaltungsgebäude, Turnhalle oder ein anderes Nichtwohngebäude: Oft ist der bauliche Standard veraltet, in vielen Fällen auch die Heizungs- und Lüftungsanlagen? Dann lohnt es sich, jetzt umfassend zu sanieren – dafür können Sie bei der KfW eine Förderung für Nichtwohngebäude beantragen.
Als soziale Organisation oder Verein spielen Sie eine wichtige Rolle in Ihrer Stadt oder Gemeinde. Doch die Budgets sind überall begrenzt – besonders wenn es um die Instandhaltung und Sanierung von Gebäuden geht.
Planen Sie, ein Nichtwohngebäude zu sanieren? Oder ein saniertes Gebäude zu kaufen? Dann können Sie Ihren finanziellen Spielraum jetzt erhöhen – mit staatlichen Fördermitteln für energetische Sanierung.
Voraussetzung: Ihr Gebäude ist mindestens fünf Jahre alt und Sie erfüllen die Anforderungen an ein Effizienzgebäude 70 oder besser.
Die Effekte einer Sanierung sind dabei dauerhaft positiv:
Bevor Sie mit Ihrer Sanierung starten (oder bevor Sie den Kaufvertrag unterzeichnen), können Sie Fördermittel aus der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen. Mit dieser Förderung unterstützt Sie der Staat, wenn Sie Gebäude energieeffizient gestalten und erneuerbare Energien einsetzen.
Das energetische Niveau eines Gebäudes wird bestimmt durch Maßnahmen in diesen Bereichen:
Welche Sanierungsmaßnahmen für Ihr Gebäude sinnvoll sind, hängt natürlich von der speziellen Charakteristik des Gebäudes und seiner Nutzung ab.
Wichtig: Wir fördern Ihre Maßnahmen, wenn Sie Ihr Gebäude umfassend energetisch sanieren – und damit mindestens die Anforderungen an ein Effizienzgebäude 70 oder Effizienzgebäude Denkmal erfüllen.
Planen Sie eine Komplettsanierung? Dann erhalten Sie eine Förderung für ein Effizienzgebäude.
Bei energetischen Baumaßnahmen ist gute Planung wichtig. Deshalb lohnt es sich, fachkundige Unterstützung zu nutzen: Ziehen Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten hinzu. Diese Unterstützung benötigen Sie auf jeden Fall, wenn Sie eine Förderung beantragen möchten. Gut zu wissen: Für die Fachplanung und Baubegleitung durch Experten erhalten Sie zusätzliche Fördermittel.
Zugelassen sind alle Energieeffizienz-Expertinnen und Energieeffizienz-Experten, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.
Akustische Fachplanung und Nachhaltigkeitszertifizierung
Weitere Fördermittel können Sie erhalten, wenn Sie eine akustische Fachplanung und eine Nachhaltigkeitszertifizierung für Effizienzgebäude beauftragen.
Planen Sie, auch erneuerbare Energien zu nutzen? Zum Beispiel eine Photovoltaik-Anlage? Dafür können Sie auch separat Fördermittel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz beantragen. Gut möglich, dass die Gesamtsumme Ihrer Förderung damit steigt. Es lohnt sich also, Ihren Einzelfall genau zu prüfen.
Nichtwohngebäude – Kredit
Gebäude energieeffizient sanieren
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