Wir fördern die Sanierung oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes.
Wir fördern alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe führen sowie die Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen.
Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurück.
Wir fördern auch die Sanierung von Baudenkmalen.
Wenn Sie eine frisch sanierte Immobilie kaufen, fördern wir die Maßnahmen der energetischen Sanierung, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind (z. B. im Kaufvertrag).
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für
- die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker.
- die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“, wenn Sie eine Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen.
Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Zertifizierungsstellen finden Sie auf dem Internetportal www.nachhaltigesbauen.de.
Dieser Zuschuss kommt nicht in Frage für:
- Vermietung und Verpachtung zur wohnwirtschaftlichen Nutzung
- Bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben