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Krankenhaus digitalisieren

Wir fördern Ihre Investitionen in das Krankenhaus der Zukunft

Die Herausforderungen an ein leistungs­fähiges und qualitativ hoch­wertiges Gesundheits­system wachsen immer weiter. Um zukunfts­fähig zu sein, müssen Kranken­häuser investieren. Dabei unter­stützen wir Sie gerne – mit günstigen Förder­krediten, die auf Ihren Bedarf zuge­schnitten sind.

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KfW-Förderung nach Krankenhauszukunftsgesetz noch bis 30.06.2023 beantragen

Haben Sie den Förderbescheid Ihres Bundeslandes nach Kranken­haus­zukunfts­gesetz (KHZG) bereits erhalten? Dann stellen Sie jetzt Ihren Antrag auf KfW-Förderung für Ihren Eigen­anteil.

Haben Sie darüber hinaus Finanzierungsbedarf? Dann kommen weitere Förder­angebote für Sie in Frage.

Nachholbedarf bei Investitionen

Die Krankenhaus­finanzierung in Deutschland erfolgt in einem dualen System: Die Länder tragen die Investitions­kosten, Kranken­versich­erungen und Selbst­zahler über­nehmen die Betriebs­kosten. Doch die Mittel der Länder sind knapp, Investitionen gehen zurück.

Kein Wunder also, dass viele Kranken­häuser inzwischen einen großen Nachhol­bedarf haben – insbeson­dere bei der Digitali­sierung. Die Corona-Pandemie hat es noch einmal verdeutlicht.

Länder erhalten Förder­mittel vom Bund

Um den Investitionsstau zu beheben, hat der Bund den Kranken­haus­zukunfts­fonds (KHZF) eingerichtet. Ziel ist es unter anderem, die Digitali­sierung und die IT-Sicher­heit auszubauen.

Die Förderung erfolgt dabei über die Bundesländer – jedes Land konnte bis zum 31.12.2021 die Förder­mittel für die Digitali­sierung beim Bundes­amt für Soziale Sicherung (BAS) beantragen. Voraus­setzung: Das jeweilige Land oder der Kranken­haus­träger übernimmt einen Eigen­anteil von mindestens 30 % der Investitions­kosten.

Weitere Informationen finden Sie hier:
Zur Internetseite des BAS

KfW-Förderkredit für den Eigen­anteil von Kranken­haus­trägern

Erhalten Sie als Krankenhaus­träger Fördermittel aus dem KHZF für Investitionen in die Digitali­sierung, bei der Sie einen Eigen­anteil übernehmen? Um Ihnen die Finanzierung dieses Eigen­anteils zu erleichtern, können Sie bis zum bis 30.06.2023 den "Investitions­kredit Digitale Infra­struktur (206)" beantragen – einen günstigen Förder­kredit der KfW, unterstützt durch Finanz­mittel des BAS.

Wir fördern zum Beispiel:

  • Patientenportale
  • Elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungs­leistungen
  • Digitales Medikations­management
  • Maßnahmen zur IT-Sicherheit
  • Sektorübergreifende tele­medizinische Netzwerk­strukturen

Die Gesamtübersicht der geförderten Maß­nahmen finden Sie in der Fördermittel­richtlinie des BAS

So beantragen Sie die KfW-Förderung

  • Sie haben Ihren Finanzbedarf schon bei Ihrem Bundesland gemeldet und daraufhin den Förderbescheid erhalten. Daraus geht hervor, wie hoch Ihr Eigen­anteil an den Investitions­kosten ist.
  • Um den Eigenanteil zu finanzieren, können Sie jetzt den „Investitions­kredit Digitale Infra­struktur (206)“ beantragen. Das machen Sie bei einem Finan­zierungs­partner, zum Beispiel bei Ihrer Bank.

Andere oder zusätzliche Förderkredite nutzen

Leistungsstarke Kranken­häuser sind wichtig, damit sich Bürge­rinnen und Bürger auch in Zukunft auf erst­klassige Versorgung verlassen können. Um Sie dabei zu unter­stützen, können Sie mit KfW-Förder­krediten viele verschie­dene Investitionen finanzieren.

Wechseln zwischen Übersicht und Details

Hier geht's zu Ihrer Förderung

  • Investitions­kredit Digitale Infrastruktur

    Kredit

    206, 239

    Krankenhäuser digitalisieren und Glasfasernetze ausbauen

    • als Standardvariante: bis zu 50 Mio. Euro
    • bis zu 30 Jahre Kredit­laufzeit und bis zu 20 Jahre Zins­bindung
    • für Investitionen in öffent­liche Glasfaser­netze und die Digitali­sierung von Krankenhäusern

Kontakt aufnehmen

Haben Sie noch Fragen?
Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen gerne rund um das Thema Kranken­haus-Finanzierung oder zu den Förder­produkten. Kontaktieren Sie uns über die kosten­freien Service­nummern, Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr:

0800 539 9008 für öffent­liche Einrichtungen und gemein­nützige Organisationen
0800 539 9001 für Unternehmen

In Zusammenarbeit mit

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