Mit dem KfW-Sonderprogramm für gemeinnützige Organisationen fördern wir alles, was für Ihre gemeinnützige Tätigkeit notwendig ist. Dazu zählen:
- Anschaffungen wie Fahrzeuge und Einrichtungsgegenstände (Investitionen)
- Alle laufenden Kosten wie Miete und Gehälter (Betriebsmittel)
- Material- und Warenlager
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Umschuldungen
- Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen
- Reine Finanzinvestitionen
- Räume zur Glaubensausübung
Einige Vorhaben fördern wir generell nicht oder nur dann, wenn Sie Bedingungen einhalten. Details finden Sie in unserer Ausschlussliste und Sektorleitlinien.(PDF, 118 KB, nicht barrierefrei)