Mit dem Zuschuss „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen“ fördern wir Ladestationen an Stellplätzen, die nur für Beschäftigte der Kommunen zugänglich sind. Aufgeladen werden können kommunal genutzte Fahrzeuge sowie privat genutzte Fahrzeuge der Beschäftigten, jeweils eingesetzt für nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne des EU-Beihilfenrechts.
Gefördert werden:
- der Kaufpreis einer neuen Ladestation mit maximal 22 kW Ladeleistung pro Ladepunkt, inklusive Batteriespeicher
- die Kosten für Einbau und Netzanschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten
Erfüllt Ihre Ladestation die Anforderungen für die Förderung? Das finden Sie schnell heraus:
Zur Liste der förderfähigen Ladestationen
Voraussetzung: Sie nutzen für Ihre Ladestation ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über Ihren Energieversorger.
Dieser Zuschuss kommt nicht in Frage für
- öffentlich zugängliche Ladestationen
- Ladestationen, die für wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne des EU-Beihilfenrechts eingesetzt werden
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