KfW-Hochwasserhilfe
Wohngebäude zerstört, Ladengeschäfte und Betriebe verwüstet, die Verkehrs- und Infrastruktur zusammengebrochen: Das sind vielerorts die dramatischen Folgen des Hochwassers vom Juli 2021. Fördermittel der KfW können Ihnen jetzt helfen, Ihre Kommune, Ihr Unternehmen oder Ihr Wohngebäude wieder aufzubauen. Hier finden Sie einen Überblick über die KfW-Hochwasserhilfe und über Hilfsangebote der Länder für Unternehmen und Privatpersonen.
Sie möchten zum Umwelt- und Hochwasserschutz in Ihrer Kommune beitragen? Flächen entsiegeln, Grünflächen schaffen, Fließgewässer renaturieren: Es gibt viele Maßnahmen zur Klimaanpassung, die Böden vor Erosion und die Kommune vor Hochwasser schützen können. Beim Aufbau und der nachhaltigen Gestaltung einer Grünen Infrastruktur fördern wir Sie als Kommune oder kommunales Unternehmen mit attraktiven Förderangeboten. Erfahren Sie mehr auf unserer Themenseite Grüne Infrastruktur.
Billigkeitsleistungen sind finanzielle Leistungen des Landes, auf die kein Anspruch besteht, die aber aus Gründen der staatlichen Fürsorge zum Ausgleich oder der Milderung von Schäden und Nachteilen gewährt werden können.
Kosten, die für Ihre Förderung anrechenbar sind, werden förderfähige Kosten genannt. Manche Kosten können nicht angerechnet werden, sie sind nicht förderfähig.
Kosten, die für Ihre Förderung anrechenbar sind, werden förderfähige Kosten genannt. Manche Kosten können nicht angerechnet werden, sie sind nicht förderfähig.
Billigkeitsleistungen sind finanzielle Leistungen des Landes, auf die kein Anspruch besteht, die aber aus Gründen der staatlichen Fürsorge zum Ausgleich oder der Milderung von Schäden und Nachteilen gewährt werden können.
Kosten, die für Ihre Förderung anrechenbar sind, werden förderfähige Kosten genannt. Manche Kosten können nicht angerechnet werden, sie sind nicht förderfähig.
Kosten, die für Ihre Förderung anrechenbar sind, werden förderfähige Kosten genannt. Manche Kosten können nicht angerechnet werden, sie sind nicht förderfähig.
Kosten, die für Ihre Förderung anrechenbar sind, werden förderfähige Kosten genannt. Manche Kosten können nicht angerechnet werden, sie sind nicht förderfähig.
Billigkeitsleistungen sind finanzielle Leistungen des Landes, auf die kein Anspruch besteht, die aber aus Gründen der staatlichen Fürsorge zum Ausgleich oder der Milderung von Schäden und Nachteilen gewährt werden können.
Kosten, die für Ihre Förderung anrechenbar sind, werden förderfähige Kosten genannt. Manche Kosten können nicht angerechnet werden, sie sind nicht förderfähig.