Zuschuss Nr.464Bundesförderung für effiziente GebäudeKommunen – Zuschuss

Energieeffizient sanieren

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis zu 4 Mio. Euro für Nichtwohn­gebäude
  • Zuschuss bis zu 60.000 Euro je Wohneinheit für Wohngebäude
  • zusätzliche Förderung möglich, zum Beispiel für Baubeglei­tung

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

So fördern wir kommunale Infrastruktur

Experten für Energieeffizienz beauftragen

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie eine Energie­effizienz-Expertin oder einen Energie­effizienz-Experten einbinden – zu finden in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Experten für Energieeffizienz finden

Haben Sie Fragen zum Förderprodukt?

Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.