Mit dem Förderprodukt IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren finanzieren wir den Neubau energieeffizienter Gebäude oder die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur (keine Wohngebäude).
Je höher der erreichte energetische Standard ist, desto attraktiver fällt Ihre Förderung aus.
1. Neubau oder Ersterwerb - KfW-Effizienzgebäude
Wir fördern Nichtwohngebäude, die einen der folgenden energetischen Standards erreichen:
- KfW-Effizienzgebäude 55
- KfW-Effizienzgebäude 70
2. Energetische Sanierung - KfW-Effizienzgebäude
Wir fördern die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, die einen der folgenden energetischen Standards erreichen:
- KfW-Effizienzgebäude 70
- KfW-Effizienzgebäude 100
- KfW-Effizienzgebäude Denkmal
3. Energetische Sanierung - Einzelmaßnahmen
Diese Einzelmaßnahmen fördern wir, auch Kombinationen sind möglich:
- Wärmedämmung der Außenwände, Geschossdecken, Bodenflächen und des Daches
- Erneuerung und Aufbereitung von Fenstern, Vorhangfassaden, Außentüren und Toren
- Sommerlicher Wärmeschutz
- Einbau, Austausch oder Optimierung von Lüftungs- und Klimaanlagen, auch Wärme-/Kälterückgewinnung, Abwärmenutzung
- Erneuerung oder Optimierung der Wärme-/Kälteerzeugung, -verteilung und -speicherung, auch Kraft-Wärme- und Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsanlagen
- Austausch oder Optimierung der Beleuchtung
- Einbau oder Optimierung der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation
4. Sonstige Maßnahmen
Wir fördern Maßnahmen, die zur Vorbereitung, Realisierung und Inbetriebnahme der im Programm geförderten Maßnahmen erforderlich sind, z. B.
- Nebenarbeiten, wie Ausbau und Entsorgung von Altanlagen
- Planungskosten, die notwendigerweise Bestandteil der Baumaßnahme sind
- Maßnahmen zur Einregulierung der geförderten Anlage
- Aufwendungen für Energiemanagementsysteme
Einzelheiten zu den geforderten energetischen Standards entnehmen Sie bitte der Anlage Technische Mindestanforderungen(PDF, 310 KB, nicht barrierefrei) zum Merkblatt.
Die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen muss von einem Sachverständigen bestätigt werden.
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Kassenkredite
- Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben
- Investitionsvorhaben in Bereichen, in denen Kommunen, Eigenbetriebe oder Gemeindeverbände eine im Widerspruch zum EU-Beihilferecht stehende wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Im Einzelfall prüft die KfW dies im Rahmen der Antragsbearbeitung.
Je nach Vorhaben können für Sie auch die KfW-Produkte zur Wohnwirtschaft in Frage kommen.