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Förderung der Einbruchsicherung
Drei Jahre erfolgreiche Einbruchschutzförderung
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) fördert mit der KfW Maßnahmen des Einbruchschutzes. Alle, die Ihr Eigenheim vor Einbruch schützen wollen, können bis zu bis zu 1.600 Euro Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz in Bestandsgebäuden erhalten.
Die Zuschüsse sind gestaffelt: Die ersten 1.000 EUR der förderfähigen Investitionskosten werden mit 20 % bezuschusst. Für alle zusätzlichen förderfähigen Kosten, die über 1.000 EUR hinausgehen, wird weiterhin ein Zuschuss von 10 % gewährt.
Die Zuschüsse müssen vor Beginn der Maßnahmen über das KfW-Zuschussportal beantragt werden:
Fakten
KfW-Zuschussportal
In den vergangenen Jahren hat die KfW nicht nur die Förderung für Bauherren in ihren Produkten verbessert, sondern auch die Antragstellung hierfür weiter optimiert. So werden seit November 2016 alle Förderzuschüsse einfach und digital über das KfW-Zuschussportal beantragt.
Private Bauherren und Mieter können online ihren Förderantrag bei der KfW stellen und erhalten innerhalb weniger Augenblicke ihre Förderzusage.
Jetzt registrieren oder anmelden
Informationen zu den Fördermöglichkeit sind auch über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002 erhältlich.
Erklärvideos
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Einbruchschutz – Zuschuss
Zuschuss für besseren Einbruchschutz
- Zuschuss bis 1.600 Euro
- Für Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen
- Für Eigentümer und Mieter
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Altersgerecht Umbauen – Kredit
Kredit für den Abbau von Barrieren, mehr Wohnkomfort und besseren Einbruchschutz
- Förderkredit bis zu 50.000 Euro, unabhängig von Ihrem Alter
- Für alle, die Barrieren reduzieren und sich vor Einbruch schützen wollen
- Auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum
Stand: März 2020
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