Der Vorstand der KfW
Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung und Vermögensverwaltung der KfW in eigener Verantwortung nach Maßgabe des Gesetzes über die KfW und der Satzung der KfW. Er ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben verantwortlich und sorgt für die Durchführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats.
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