Pressemitteilung vom 19.11.2018 / KfW, Inlandsförderung

Drei Jahre erfolgreiche Einbruchschutzförderung: 200.000 Wohneinheiten in Deutschland gesichert

  • 96 Mio. EUR Fördervolumen
  • Mehrfach Produktverbesserungen seit Einführung
  • Sinkende Einbruchszahlen das zweite Jahr in Folge

Seit drei Jahren fördern das Bundesinnenministerium und die KfW Maßnahmen des Einbruchschutzes. In dieser Zeit wurden 200.000 Wohneinheiten mit einem Fördervolumen von 96 Mio. EUR gegen Einbrecher sicherer gemacht. Die hohe Nachfrage nach der KfW-Zuschussförderung zeigt die anhaltende Relevanz der Programme. In Deutschland sinken die Einbruchszahlen das zweite Jahr in Folge.

Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe: „Unsere Förderung des Einbruchschutzes wird stark nachgefragt. Wir haben mehrfach Verbesserungen im Produkt vorgenommen und freuen uns, dass wir dazu beitragen können, Häuser und Wohnungen in Deutschland sicherer zu machen.“

Alle, die Ihr Eigenheim vor Einbruch schützen wollen, können bis zu bis zu 1.600 Euro Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz in Bestandsgebäuden erhalten. Die Zuschüsse sind gestaffelt: Die ersten 1.000 EUR der förderfähigen Investitionskosten werden mit 20 % bezuschusst. Für alle zusätzlichen förderfähigen Kosten, die über 1.000 EUR hinausgehen, wird weiterhin ein Zuschuss von 10 % gewährt. Anträge müssen vor Vorhabensbeginn über das KfW-Zuschussportal gestellt werden. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) stellt 65 Millionen EUR im nächsten Jahr für Einbruchschutz bereit.

Mechanische Sicherungen stehen an oberster Stelle für die Kunden: Am häufigsten wird der der Einbau einbruchshemmender Haus- und Wohnungstüren, der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster sowie Nachrüstsysteme für Haus- und Wohneingangstüren gefördert. Mit den Maßnahmen kann ein wirksamer Einbruchschutz erzielt werden. Pro Wohneinheit wird im Durchschnitt etwa 5.000 EUR in Einbruchschutz investiert. Durchschnittlicher Zuschussbetrag liegt bei 500 EUR.

Seit Programmeinführung wurden kontinuierlich Verbesserungen vorgenommen, zum Beispiel können seit November 2016 die Anträge auf die Zuschussförderung zügig und unkompliziert online im KfW-Zuschussportal gestellt werden. Auch wurde die Mindestinvestitionssumme gesenkt, damit auch kleinere Sicherungsmaßnahmen und auch Mieter besser gefördert werden können. Die Einführung der gestaffelten Zuschüsse hat diese Förderung noch attraktiver gemacht. Alternativ können Eigentümer und Mieter auch von zinsgünstigen Krediten für Einbruchschutzmaßnahmen profitieren.

Weitere Informationen finden Sie auf www.kfw.de/455, www.kfw.de/159 sowie www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Pressematerial/Themen-kompakt/Einbruchschutz/

Kontakt

Portrait von Alia Begisheva

Frau

Alia Begisheva

Chefredakteurin KfW Stories