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Meldung vom 22.04.2015 / KfW

Stellungnahme der KfW bei der Bundestagsanhörung zur Investitionsoffensive für Europa

Bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union des Deutschen Bundestages am 22. April 2015 hat die KfW den Mitgliedern des Ausschusses ihre Position und Vorschläge zur geplanten Investitionsoffensive für Europa ("Juncker-Plan") und dem Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) erläutert. Die KfW plant, im Zeitraum von 2015 bis 2017 die Investitionsoffensive für Europa mit rund 8 Milliarden Euro zu unterstützen. Dazu gehören bilaterale Instrumente wie Globaldarlehen an andere europäische Förderbanken mit dem Ziel, die Finanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu verbessern, die Intensivierung von Verbriefungsaktivitäten, die Bereitstellung von Beteiligungs- und Wachstumskapital für junge Technologieunternehmen (Venture Capital), Projektfinanzierungen sowie Eigenkapitalfinanzierungen im Rahmen von Investitionsplattformen wie z.B. dem Fonds "Marguerite".

Insgesamt hängt die mögliche Unterstützung davon ab, inwieweit Vorhaben der KfW von Garantien des EFSI mit getragen werden. Aus Sicht der KfW sollte der Juncker-Plan nicht nur auf Finanzierung beschränkt sein, sondern auch darauf abzielen, regulatorische Hemmnisse für Investitionen in Europa zu identifizieren und abzubauen. Die KfW hat in den vergangenen Jahren enge Beziehungen mit anderen nationalen Förderinstitutionen in Europa aufgebaut. Der gemeinsame Erfolg und die Beteiligungsmöglichkeiten nationaler Förderinstitute hängen von den Anforderungen des EFSI sowie den rechtlichen Rahmenbedingungen auf EU-Ebene ab. Grundvoraussetzungen sind insbesondere unbürokratische Strukturen bei der Verwaltung des EFSI, die eine zügige Umsetzung erlauben, flexible Ausgestaltung der Instrumente und angemessene Anforderungen an deren Berichterstattung, vereinfachte Beihilferegelungen für Finanzierungen unter EFSI, die für die Europäische Investitionsbank (EIB) und umsetzende nationale Förderinstitutionen gleichermaßen gelten.

Stellungnahme der KfW

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