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Informationen für Medienvertreter und Multiplikatoren: KfW-Corona-Hilfe
Die KfW unterstützt mit ihren Corona-Hilfsprogrammen im Auftrag des Bundes und in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Kreditwirtschaft Unternehmen aller Größen und Branchen, die aufgrund der Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind. Hierfür stellt sie zinsgünstige Kredite für Investitionen und Betriebsmittel bereit. Diese können Unternehmen bei ihren Hausbanken oder bei jeder anderen Bank, die KfW-Kredite durchleitet, beantragen. Die Kredite leiten die Kreditinstitute an ihre Kunden weiter.
Die Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten oder ohne tragfähiges Geschäftsmodell ist ausgeschlossen. So sind zum einen ausschließlich Unternehmen antragsberechtigt, die nachweislich vor Ausbruch der Corona-Krise noch nicht in Schwierigkeiten waren, zum anderen wird durch eine bankfachliche Prüfung der Kreditanträge durch die durchleitenden Finanzierungspartner die Kreditwürdigkeit der Unternehmen geprüft.
Die KfW Corona-Hilfe ist am 23. März 2020 gestartet und erreicht vor allem den breiten Mittelstand. Insgesamt sind mittlerweile mehr als 100.000 Anträge (Stand: 3. Dezember 2020) auf KfW-Corona-Hilfen bei der KfW eingegangen. 99 % der Anträge davon sind bereits abschließend bearbeitet worden. Die Zusagen haben insgesamt ein Volumen von knapp 46 Mrd. EUR erreicht. Rund 97 % der Anträge kamen von kleinen und mittleren Unternehmen, 99 % davon waren Kredite mit einem Volumen bis 3 Mio. EUR. Damit ist klar, dass diese Hilfen vor allem dem deutschen Mittelstand, dem Rückgrat der deutschen Wirtschaft, zugutekommen.
Um Startups und junge Technologie-Unternehmen während der Corona-Krise zu unterstützen, wurde die Säule 1 der Startup-Hilfen des Bundes (inkl. der Corona Matching Fazilität) aufgesetzt sowie weitere Fördermittel im Rahmen von Globaldarlehen über Landesförderinstitute zur Verfügung gestellt.
Eine zusätzliche Maßnahme der Corona-Hilfe ist der KfW-Studienkredit, der bis zum 31.12.2021 zum Nullzins angeboten wird, um Studierende in der Krise zu unterstützen.
Zusagen Bundesländer nach Landkreisen
Bundesländer nach Landkreisen (PDF, 788 KB, nicht barrierefrei) (Stand: 31.12.2020)
Infografik KfW-Corona-Hilfe
Diese Übersicht gibt erste Orientierung zu den Corona-Hilfen der KfW. Detailliertere Informationen sowie individuelle Beratung erhalten Unternehmen bei ihrem Finanzierungspartner.
Infografik KfW-Corona-Hilfe (PDF, 770 KB, nicht barrierefrei)
KfW Customer Analytics und KfW Research
Monitoring der KfW-Corona-Hilfe (PDF, 482 KB, nicht barrierefrei)
(KfW-Unternehmerkredit, ERP-Gründerkredit und KfW-Schnellkredit mit Zusage April und Mai 2020)
KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen
KfW-Kredite für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind
Zum KfW-Unternehmerkredit
KfW-Kredite für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind
Zum ERP-Gründerkredit - Universell
KfW-Sonderprogramm - Konsortialfinanzierungen ab 25 Mio. EUR
Zur Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierungen
KfW-Sonderprogramm wird verlängert und erweitert – KfW-Schnellkredit nun auch für Kleinstunternehmen
Angesichts des dynamischen Infektionsgeschehens und der weiterhin angespannten wirtschaftlichen Lage im Zuge der Corona-Pandemie verlängerte die Bundesregierung das KfW-Sonderprogramm, einschließlich des KfW-Schnellkredits, bis zum 30.06.2021, um Unternehmen weiterhin verlässlich mit Liquidität zu versorgen. Sobald die Europäische Kommission die Verlängerung der bisherigen beihilferechtlichen Grundlagen genehmigt hat, können die entsprechenden Hilfen auch im Jahr 2021 gewährt werden.
Ab dem 9. November 2020, steht der KfW-Schnellkredit zudem auch für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten zur Verfügung. Über die Hausbanken können die Unternehmen diese KfW-Kredite mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro beantragen, abhängig von dem im Jahre 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.
Verbessert wurden auch die Regelungen zur Tilgung der KfW-Schnellkredite. Möglich ist ab dem 16.11.2020 nun auch die vorzeitige anteilige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Dies erleichtert die Kombination mit anderen Corona-Hilfsprogrammen.
Der KfW-Schnellkredit als Teil des KfW-Sonderprogramms hat sich als wichtige Stütze für den deutschen Mittelstand in der Corona-Krise bewährt. Bislang wurden in diesem Programm über 5 Mrd. Euro zugesagt. Der KfW-Schnellkredit steht ab Montag mit folgenden Eckpunkten zur Verfügung:
- Der KfW-Schnellkredit als Teil des KfW-Sonderprogramms hat sich als wichtige Stütze für den deutschen Mittelstand in der Corona-Krise bewährt. Bislang wurden in diesem Programm über 5 Mrd. Euro zugesagt. Der KfW-Schnellkredit steht ab Montag mit folgenden Eckpunkten zur Verfügung:
- Der KfW-Schnellkredit steht kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Soloselbständigen zur Verfügung, die mindestens seit dem 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
- Des Weiteren muss das Unternehmen in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben. Sofern das Unternehmen bislang nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen.
- Das Kreditvolumen pro Unternehmensgruppe beträgt bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50 und maximal 300.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 10.
- Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
- Der Zinssatz beträgt aktuell 3 % mit einer Laufzeit von 10 Jahren.
- Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 % durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
- Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden. Es sind keine Sicherheiten zu stellen.
KfW-Unterstützung von Start-ups und kleinen Mittelständlern durch Globaldarlehen an Landesförderinstitute
Seit dem 8. Juni 2020 stehen für Landesförderinstitute (LFI) Globaldarlehen mit Haftungsfreistellung zur Finanzierung von Start-ups und kleinen Mittelständlern bei der KfW Bankengruppe bereit. Damit steht Säule II der Hilfen der Bundesregierung, die Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz zur Unterstützung von Start-ups und kleinen Mittelständlern zur Überwindung der Corona-Krise angekündigt hatten. Die Säule I der Hilfen, die so genannte Corona Matching Fazilität, ist seit 14.5.2020 live und wird mit deutlichem Interesse nachgefragt. VC-Fonds können ihre Mittel zur Finanzierung von Start-ups aus der Corona Matching Fazilität über KfW Capital oder den Europäischen Investitionsfonds (EIF) zu stets gleichen Bedingungen (max. zu 50 % der Finanzierungsrunde) ergänzen.
Ziel der Säule II ist es, Start-ups und kleine Mittelständler, die Finanzierungsbedarfe, jedoch keinen Zugriff auf die Säule I haben, mit Mezzanine- oder Beteiligungsfinanzierungen zu unterstützen. Über die mit Haftungsfreistellung ausgestatteten Globaldarlehen können die Landesförderinstitute passgenau auf die jeweiligen Bundesländer zugeschnittene Förderinstrumente refinanzieren. Die konkrete Förderstruktur variiert dabei von Bundesland zu Bundesland. Möglich sind z. B. Finanzierungen über offene oder stille Beteiligungen.
Die Corona-Hilfe in der FZ und wie die KfW sie umsetzt
Viele Entwicklungs- und Schwellenländer stehen Covid-19 besonders schutzlos gegenüber. Im Rahmen des Corona-Sofortprogramms des BMZ trägt die KfW dazu bei, schnell und wirksam zu helfen. Dabei zählen wir auch auf unsere Außenbüros vor Ort. Wir lassen unsere Partner nicht allein.
KfW Stories
Pressemittellungen/News
- Gemeinsame Presseerklärung von BMWi, BMF, KfW und KfW Capital: 2 Mrd. Euro-Maßnahmenpaket wird verlängert (4. Dezember 2020)
- Zuschuss für Studierende in akuter Notlage bis Ende des Wintersemesters (20. November 2020)
- KfW-Sonderprogramm wird verlängert und erweitert – KfW-Schnellkredit nun auch für Kleinstunternehmen (6. November 2020)
- Halbjahresbilanz KfW-Studienkredit Corona-Hilfe: Große Nachfrage und hohe Kundenzufriedenheit (6. November 2020)
- Drittes Quartal 2020: Verdopplung KfW-Fördervolumen durch Corona-Hilfe (4. November 2020)
- 100 Tage KfW-Schnellkredit: Gezielte KfW-Corona-Hilfe für kleinere und mittlere Unternehmen (3. August 2020)
- 100 Tage KfW-Corona-Hilfe: Zehntausende Unternehmen profitieren von Unterstützung des Bundes im Kampf gegen Folgen der Pandemie (30. Juni 2020)
- KfW: Unterstützung von Start-ups und kleinen Mittelständlern durch Globaldarlehen an Landesförderinstitute (8. Juni 2020)
- KfW Capital: Corona Matching Fazilität zur Unterstützung von Start-ups steht für VC-Fonds bereit (14. Mai 2020)
- KfW-Schnellkredit für den Mittelstand startet ab sofort (15. April 2020)
- Bundesregierung beschließt weitergehenden KfW-Schnellkredit für den Mittelstand (6. April 2020)
- Altmaier: "Zusätzliches KfW-Sonderprogramm für die Wirtschaft startet heute" (23. März 2020)
- Gemeinsame Presseerklärung von DK und KfW: Große Aufgabe für die deutsche Kreditwirtschaft (18. März 2020)
Informationen der Bundesregierung
Weiterführende Informationen
Informationen des Robert-Koch-Instituts für Reisende in verschiedenen Sprachen
Handlungsempfehlungen und Informationen zum Coronavirus (CovApp der Charité)