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Kulturentwicklung und Regulatorik
Gesundheitsmanagement
Um die Verantwortung für ihre Beschäftigten wahrzunehmen, baut die KfW seit 2014 das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) systematisch aus. Wir möchten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Erhaltung ihrer Gesundheit unterstützen, um so die Motivation, Arbeitszufriedenheit und Leistungsfähigkeit zu bewahren und zu fördern.
Im Jahr 2017 legten wir den Schwerpunkt auf folgende Aktivitäten:
Die KfW ist weiterhin bestrebt, systematisch ihre Angebote in dem Bereich BGM auszubauen und zu optimieren.
Umgang mit flexiblen Arbeitsformen
Die Pilotphase der im Geschäftsjahr 2015 in Kraft gesetzten neuen Dienstvereinbarung Arbeitszeit wurde um zwei Jahre bis Ende 2019 verlängert. Die Dienstvereinbarung zielt auf einen bewussteren Umgang mit Arbeitszeit bei Führungskräften und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie auf einen konsequenten Wandel von einer Präsenzkultur zu einer ergebnisorientierten Leistungskultur ab. Erklärtes Ziel sind die Stärkung der Eigenverantwortung der Beschäftigten sowie die Flexibilisierung der Arbeitszeit und des Arbeitsortes unter Berücksichtigung der unternehmerischen Belange.
Ein Projekt zum „Umgang mit flexiblen Arbeitsformen“ begleitet nun die Pilotphase. Eine Bestandsaufnahme in der KfW mit Blick auf die unternehmerische Perspektive, die Nutzung der Arbeitsmodelle und die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung bildeten die Basis zur Ableitung von Handlungsfeldern. Ein unternehmensübergreifender Benchmark rundeten das Bild ab. Die Umsetzung der Maßnahmen, unter anderem Empfehlungen zum mobilen Arbeiten, ist für das Jahr 2018 geplant.
Ziele:
- Stärkung der Eigenverantwortung der Beschäftigten
- Flexibilisierung der Arbeitszeit und des Arbeitsortes unter Berücksichtigung der unternehmerischen Belange
Der Erfolg des Pilotprojekts setzt ein Umdenken bei Führungskräften und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gleichermaßen voraus. Und bietet damit die Chance, die Kultur der Führung und Zusammenarbeit in der KfW zeitgemäß zu entwickeln.
Ausbildung kann auch in Teilzeit funktionieren
In Kooperation mit einem in Frankfurt ansässigen Verein, dessen Ziel die berufliche Förderung von Frauen ist, bietet die KfW seit 2016 die Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement auch in Teilzeitform an. So kann die KfW zum Beispiel alleinerziehenden Müttern die Chance eröffnen, trotz schwieriger persönlicher Rahmenbedingungen eine Ausbildung zu absolvieren.
Zum Jahresende 2017 befanden sich 134 junge Menschen (Vorjahr: 133) in der beruflichen Erstausbildung, davon 71 dual Studierende (Vorjahr: 70). Die Zahl der Trainees lag am 31.12.2017 bei 47 (Vorjahr: 56). Im Verlauf des Jahres absolvierten 129 Studierende (Vorjahr: 122) ein Praktikum in der KfW.
Umsetzung regulatorischer Anforderungen
Durch die Änderung der KfW-Verordnung 2013 muss die KfW zentrale regulatorische Vorgaben und bankaufsichtsrechtliche Normen entsprechend anwenden. Gemäß § 12a KfW-Gesetz in Verbindung mit § 3 KfW-Verordnung gilt dies auch für die vergütungsregulatorischen Regelungen der Institutsvergütungsverordnung (IVV). Die IVV regelt bankaufsichtsrechtliche Mindestanforderungen für die Vergütungssysteme von deutschen Finanzinstituten. Sie ist vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise erlassen worden und im August 2017 in ihrer dritten Fassung veröffentlicht worden. Inhalte der IVV sind vor allem die Vermeidung von Fehlanreizen variabler Vergütungsbestandteile sowie eine risikoorientierte Ausgestaltung von Vergütungssystemen.
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Rechtlicher Hinweis:
Die Ausführungen dieses Online-Geschäftsberichts 2017 basieren auf dem Finanzbericht 2017 der KfW, den Sie hier downloaden können. Treten bei den mit größter Sorgfalt erstellten Inhalten dieses Online-Geschäftsberichts 2017 Widersprüche oder Fehler im Vergleich zum Finanzbericht auf, hat der Finanzbericht 2017 der KfW Vorrang.