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Bestätigung erstellen

Sie möchten als einge­tragene Energieeffizienz-Expertin oder Energie­effizienz-Experten aus der Experten­liste für die Förder­programme des Bundes eine (gewerbliche) Bestätigung zum Antrag (BzA/gBzA) oder eine (gewerbliche) Bestätigung nach Durch­führung (BnD/gBnD) erstellen? Hier finden Sie den Zugang zur jeweiligen Anwendung sowie technische Hilfe­stellung und Dokumente zum Down­load.

Hinweis: Eine vorliegende BzA ist nicht gleich­bedeutend mit einer Antrag­stellung für einen Zuschuss.

Hinweis

Neue gBzA für den Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268, 269):

Die neue ge­werbliche Be­stätigung zum Antrag (gBzA) für den Investitions­kredit Nachhaltige Mobilität (268, 269) können Sie ab dem 18.04.2024 im gBzA-Center erstellen.

Bitte beachten Sie: Bis dahin erstellte Be­stätigungen können Sie nur noch nutzen, wenn eine voll­ständige Be­arbeitung durch die KfW und eine Ab­holung der Re­finanzierungs­zusage bis ein­schließlich 17.04.2024 möglich ist. Danach ver­lieren die gBzA-IDs - un­abhängig von der in der gBzA genannten Gültigkeits­dauer - ihre Gültig­keit und müssen neu erstellt werden.

Als Expertin oder Experte registrieren

Voraussetzung für die Nutzung der Anwendungen ist eine Registrierung an der Energie­effizienz-Experten­liste für Förder­programme des Bundes.

Sie sind noch nicht registriert? Dann können Sie dies hier erledigen. Klicken Sie dazu auf der linken Seite unter Eintragungen auf den Button Registrierung.

Daten für die Anmeldung

Als Login-Daten für die jeweilige Anwendung verwenden Sie bitte den Benutzer­namen und das Pass­wort, dass Sie sich bei der Anmeldung an der Energie­effizienz-Experten­liste vergeben haben. Für eine fehler­freie Anwendung müssen in Ihrem System sowohl JavaScript ausgeführt als auch Cookies aktiviert werden können.

Hinweis: Sie sind nicht als Expertin oder Experte gelistet? Dann wenden Sie sich bitte unter der kosten­freien Service­nummer 0800 539 9002 an das Infocenter der KfW. Wir sind Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr für Sie da.

Gültigkeit der BzA / BnD

Jede BzA bzw. BnD erhält eine eindeutige Identifikations­nummer (BzA-ID bzw. BnD-ID), die 6 bzw. 12 Monate gültig ist.

Bestätigungen für Nichtwohngebäude

Produktliste

Mit der Anwendung erstellen Sie die not­wendige "gewerb­liche Bestätigung zum Antrag (gBzA)" oder eine „modell­basierte gewerbliche Bestätigung zum Antrag (mgBzA)" für folgende Produkte:

  • BEG - Nichtwohngebäude (263)
  • BEG - Kommunen (264, 464) - für Nichtwohngebäude
  • Klima­freundlicher Neubau Nichtwohn­gebäude (299)
  • Klima­freundlicher Neubau Nichtwohn­gebäude - Kommunen Zuschuss (499)

Hinweis

  • Zu den BEG-Produkten: Die Auswahl "Neubau" im Prüf­tool ist nur noch für die Erstellung einer Änderungs-BzA bei Bestands­zusagen zulässig.
  • Zur modell­basierten gewerb­lichen Bestätigung zum Antrag (mgBzA): Allgemeine Nutzungs- und Bedienungs­hinweise für die Bestätigung finden Sie hier.

Erstellung der Bestätigung nach Durchführung (BnD)

Nach Abschluss der Arbeiten erstellen Sie mit dieser Anwendung auch die "gewerb­liche Bestätigung nach Durch­führung (gBnD)".

BzA für Wohngebäude

Login BzA für Wohngebäude

Eine erfolg­reich erstellte Bestätigung zum Antrag (BzA) ist der Nach­weis, dass die ener­getischen Kenn­werte Ihrer Effizienz­haus­planung plausibel sind. Auf dieser Grund­lage kann ein Förder­antrag für dieses Vorhaben gestellt werden.

Während der Daten­eingabe werden die ener­getischen Kenn­werte auf Plausi­bilität geprüft. Bei Fehlern oder Anwendungs­fragen erhalten Sie ziel­gerichtete Hinweise.

Produktliste

Mit der Anwendung können Sie die Bestätigung zum Antrag (BzA) für folgende Produkte erstellen:

  • BEG - Wohngebäude (261)
  • BEG - Kommunen (264, 464) - für Wohn­gebäude
  • Klima­freundlicher Neubau - Wohn­gebäude (297, 298)
  • Klima­freundlicher Neubau - Kommunen Zuschuss (498) - Wohn­gebäude
  • Wohneigentum für Familien (300)

Hinweis zu den BEG-Produkten: Die Auswahl "Neubau" im Prüf­tool ist nur noch für die Erstellung einer Änderungs-BzA bei Bestands­zusagen zulässig.

BnD für Wohngebäude

Login BnD für Wohngebäude

Hinweise zur Anwendung und zur Erstellung einer Bestätigung nach Durch­führung (BnD) für die Produkte zur Bundes­förderung für effiziente Gebäude - Wohn­gebäude (BEG) (261, 262, 461) und zu Energie­effizient Bauen und Sanieren (EBS) (151, 152, 153, 430, 431, 433) finden Sie im nach­folgenden Dokument:

Infoblatt - Bestätigung nach Durch­führung


Eine erfolgreich erstellte BnD ist der Nachweis, dass das Vorhaben gemäß den Angaben in der Bestätigung zum Antrag (BzA) durchgeführt wurde.

Produktliste

Mit dieser Version erstellen Sie die Bestätigung nach Durch­führung (BnD) für folgende Produkte:

  • BEG - Kommunen (264, 464) - für Wohngebäude
  • BEG - Wohn­gebäude (261, 262)
  • BEG - Wohn­gebäude Zuschuss (461)
  • Energie­effizient Bauen (153)
  • Energie­effizient Bauen und Sanieren - Baubegleitung (431)
  • Energie­effizient Bauen und Sanieren - Brennstoff­zellen­heizung (433)
  • Energie­effizient Sanieren - Kredit (151, 152)
  • Energie­effizient Sanieren - Investitions­zuschuss (430)
  • Wohn­eigentum für Familien (300)

Hinweise zur Bearbeitung

Die Angabe der BzA-ID verein­facht das Erstellen der BnD: Alle relevanten Daten zum Vorhaben, dem Investitions­objekt und zum Antrag­steller werden mit den Daten aus der BzA vor­belegt und geprüft.

Wenn Abweichungen bei einem Vor­haben eine neue BzA erfordern, dann klicken Sie auf der Seite Durch­führungs­bestätigung den Button "BzA erstellen". Sie werden auf die zum ursprüng­lichen Erstellungs­zeit­punkt gültige Version der BzA geführt und eingeloggt. Jetzt können Sie die neue BzA erstellen und über den Link "Link zur BnD" die Bearbeitung abschließen. Bei Fehlern und Anwendungs­fragen erhalten Sie ziel­gerichtete Hinweise.

Weitere Informationen

Häufige Fragen

Antragstellung

Kombination mit anderen Förderprodukten

Bestätigungen zum Antrag und nach Durchführung (BzA / BnD)

Förderfähige Heizungen

Lieferungs- und Leistungsvertrag

Eigenleistung

Klimageschwindigkeitsbonus