Förderfähige Kosten
Programmnummer 141 Kredit
Das Programm wurde Ende 2011 eingestellt.
Wohnraum Modernisieren (141)
Stand: März 2010
Mit diesem Programm können Sie Ihre Energieeffizienz-, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen oder eine Wohnflächenerweiterung an bestehenden Wohngebäuden finanzieren.
Sollten Sie sich bei einer speziellen Maßnahme nicht sicher sein, ob diese förderfähig ist, dann schauen Sie unter dem jeweiligen Stichwort nach.
- Abwasserkanäle/Dichtheitsprüfung
Die Dichtheitsprüfung und die Sanierung des Abwasserkanals auf dem eigenen Gründstück sind förderfähig. Anschlussgebühren sind nicht förderfähig. - Anbau
siehe Wohnflächenerweiterung - Antennenanlagen
Antennenanlagen sind förderfähig, sofern diese fest installiert sind/werden. - Architektenkosten/Kosten für Energieberatung/Planungskosten
Auf die förderfähigen Maßnahmen bezogene anteilige Kosten für Architektenleistungen, Energieberatung und Planungsarbeiten können im Rahmen des Förderhöchstbetrages zu 100 % mitfinanziert werden. - Asbest-Entsorgung
förderfähig - Aufzüge, Fahrstühle, Treppenlift
Die Nachrüstung, der Ersteinbau und die Sanierung von Aufzügen, Fahrstühlen und Treppenliften sind förderfähig. - Außenputz ohne Dämmung
Die Erneuerung und die Reparatur des Außenputzes sind förderfähig.
Der Erstputz ist nicht förderfähig. - Badsanierung
förderfähig - Balkon
Der An- und Umbau, die Sanierung und die Überdachung von Balkonen und Loggien sind förderfähig. - Bauhelferkosten
Die Mitfinanzierung von (Lohn-)kosten für Bauhelfer (z. B. Verwandte, Studenten, Freunde, Nachbarn) ist nicht möglich, auch nicht, wenn diese dem Antragsteller Lohnquittungen ausstellen.
Lohnkosten können grundsätzlich nur anerkannt werden bei "offiziellen" Rechnungen (Abführung MWSt, ID-Nummer), z. B. Rechnungen von Fachfirmen. - Bodenbeläge
Fliesen, Parkett, Laminat, und Teppichböden, die fest mit dem Fußboden verbunden sind (z. B. verklebt), sind förderfähig.
Nicht förderfähig sind frei bewegliche Teppiche. - Carport
siehe auch Garage
Der Neubau von Carports bei Mehrfamilienhäusern (3 oder mehr Wohneinheiten) ist förderfähig. - Dach/Gründach
Das Dach/Gründach ist inklusive Begrünung förderfähig. - Dachausbau
siehe Wohnflächenerweiterung - Dachgauben (neue)
Neue Dachgauben sind förderfähig. - Dachrinnen
förderfähig - Dachstuhl
Der Abriss vorhandener Dachstühle, die Sanierung von Dachstühlen, der Neubau von Dachstühlen sowie der Umbau von Flachdächern zu Spitzdächern sind förderfähig. - Dachterrasse
förderfähig - Dichtheitsprüfung
siehe Abwasserkanäle - Eigenleistungen
Durch Rechnungen belegte Materialkosten sind förderfähig. - Einrichtungsgegenstände
Einrichtungsgegenstände sind nicht förderfähig (dazu zählen unter anderem Einbauküchen, Einbauschränke, Badmöbel). - Fenster/Fensterscheiben
Der Austausch von Fenstern bzw. Verglasungen können gefördert werden, wenn die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) eingehalten werden. - Fensterläden
förderfähig - Feuertreppe
förderfähig - Fußbodenheizung
förderfähig - Freisitze (Terrasse, Balkon oder Loggia)
Der Anbau von Terrassen, Balkonen oder Loggien kann mitfinanziert werden. - Garage
Die Modernisierung und Sanierung einer Garage kann auch ohne zusätzliche Modernisierungsmaßnahmen am Wohngebäude erfolgen. Voraussetzung ist, dass sich die Garage dem äußeren Anschein nach auf ein- und demselben Grundstück wie das Wohngebäude befindet.
Der Neubau/Wiederaufbau einer Garage wird jedoch nicht gefördert. - Haustüren
Haustüren nach der EnEV sind förderfähig. - Heizkörper
förderfähig - Innendämmung der Außenwände
Die Innendämmung der Außenwände kann finanziert werden, sofern die Mindestanforderungen der EnEV eingehalten werden. - Kachelöfen, Kamine, Kaminöfen
Einzelfeuerstätten sind nicht förderfähig. - Keller
Die "Wiederbelebung" verschütteter Keller ist förderfähig.
Eine neue Unterkellerung ist nicht förderfähig. - Kläranlagen
Separate Kläranlagen sind förderfähig, wenn kein Anschluss an das öffentliche bzw. örtlich zentrale Netz vorgeschrieben ist.
Wenn ein Anschluss ans öffentliche Netz erfolgt, ist eine Mitfinanzierung der Anschlussgebühren an den Betreiber nicht möglich. Es kann jedoch eine Finanzierung der erforderlichen Anschlussleitungen des Antragstellers auf dem Grundstück (ab Übergabestation) erfolgen. - Klimaanlage
Eine Klimaanlage ist förderfähig, wenn sie in die Gebäudesubstanz integriert ist.
Nicht gefördert werden transportable Geräte. - Lüftungsanlagen
förderfähig - Markisen, Sonnenrollos
Förderfähig - Maler- und Tapezierarbeiten, Renovierung
förderfähig - Niedertemperaturkessel
Niedertemperaturkessel ohne nachgeschalteten Brennwertwärmetauscher sind förderfähig. - Öl-/Gastank
Die Reinigung und Versiegelung des Öl-/Gastanks sowie die Erneuerung des Öl-/Gastanks sind förderfähig. - Photovoltaik-Anlage
Photovoltaik-Anlagen sind nicht förderfähig (nur über das KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard (270)). - Regenwasseranlagen
Regenwasseranlagen sind förderfähig, wenn eine wohnwirtschaftliche Regenwassernutzung (z. B. WC-Spülung, Brauchwasser) erfolgt. - Rollläden
förderfähig - Sauna
Weder der Bau noch die Sanierung einer Sauna sind förderfähig. - Schwimmbad
Der Bau eines Schwimmbades ist nicht förderfähig.
Die Sanierung eines Schwimmbades kann finanziert werden, sofern es sich innerhalb des Wohnhauses befindet. - Sicherheitsanlagen
förderfähig - Solarthermische Anlagen
förderfähig - Staubsaugeranlagen
Als bauliche Maßnahme förderfähig. - Terrassen
Der Bau und die Sanierung von Terrassen sind förderfähig (siehe auch Wohnflächenerweiterung) - Treppenhaus
Der Bau und die Sanierung von Treppenhäusern sind förderfähig. - Trockenlegung
förderfähig - "Unvorhergesehenes" pauschal
Pauschalen für "Unvorhergesehenes" sind nicht förderfähig. Es werden nur konkret benannte Maßnahmen gefördert. - Wasserrecyclinganlagen
förderfähig - Wasseruhren/Strom-/Gaszähler
förderfähig - Werkzeuge
Der Erwerb von Werkzeugen ist nicht förderfähig.
Bei einer Leihmaschine kann die Leihgebühr mit finanziert werden, wenn die Maschine für dieses Gewerk gebraucht wird und dies nachgewiesen wird. - Windkraftanlagen
Windkraftanlagen, die der Stromerzeugung und Netzeinspeisung dienen, sind nicht förderfähig.
Windkraftanlagen, die als Inselsystem zur Energieversorgung des eigenen Wohnhauses genutzt und ohne Einspeisung ins Netz betrieben werden, sind unabhängig von Größe und Standort förderfähig. - Wintergärten
Der Bau und die Sanierung von Wintergärten sind förderfähig (siehe auch Wohnflächenerweiterung). - Wohnflächenerweiterung
Eine Wohnflächenerweiterung durch Anbau, Dachgeschossausbau, Aufstockung oder Umwidmung kann mit finanziert werden.
Bemessungsgrundlage für den Förderhöchstbetrag ist stets die Anzahl der Wohneinheiten vor Modernisierung/Erweiterung.