Förderfähige Kosten

Programmnummer 124  Kredit

KfW-Wohneigentumsprogramm (124)

Stand: Januar 2012

Architektenkosten

förderfähig

Bau einer Immobilie zur Selbstnutzung

  • Kosten des Baugrundstückes, wenn der notarielle Erwerb des Baugrundstücks bei Antragseingang in der KfW nicht länger als 6 Monate zurückliegt.
    Dabei erfolgt die Betrachtung nicht taggenau - z. B. Erwerb des Grundstücks am 01.02. und damit Antragstellung bis 01.08., sondern monatsgenau - Erwerb des Grundstücks im Februar und damit Antragstellung bis Ende August möglich.)
  • Baukosten einschließlich Baunebenkosten
  • Kosten der Außenanlagen

Bau einer Immobilie zur teilweisen Vermietung

Förderfähig sind ausschließlich die anteiligen Baukosten für die eigen genutzte Wohnfläche. Der Grundstückswert kann komplett angerechnet werden.

Ferienhäuser/-wohnungen

Nicht förderfähig.

Gewerbliche Teilnutzung

Im Falle einer gewerblichen Teilnutzung des Gebäudes sind ausschließlich die anteiligen Kosten für die eigen genutzte Wohnfläche und die entsprechenden anteiligen Kosten für das Grundstück förderfähig.

Kauf einer Immobilie zur Selbstnutzung

  • Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten
  • eventuell anfallende Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaukosten

Kauf einer teilweise vermieteten Immobilie

Sind eine oder mehrere Wohnung/en bereits vermietet, dann sind nur die anteiligen Kaufkosten für die eigen genutzte Wohnfläche förderfähig. Der Grundstückswert kann komplett angerechnet werden.

Mietkauf

Nicht förderfähig.
Ausnahme: Abschlusszahlung wenn Eigentumsübergang erfolgt. Die Antragstellung muss vor Zahlung der letzten Mietrate erfolgen.

Umbau einer Immobilie zur Selbstnutzung (z.B. Scheune/Lagerhalle)

  • Kaufpreis für die Scheune /Lagerhalle einschließlich Kaufpreisnebenkosten
  • eventuell anfallende Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaukosten

Schenkung oder Erbe eines bebauten Grundstückes

Haben Sie ein bebautes Grundstück geschenkt oder vererbt bekommen, sind nur die Sanierungs- und Umbaukosten förderfähig. 

Schenkung oder Erbe eines unbebauten Grundstückes

Haben Sie ein unbebautes Grundstück geschenkt oder vererbt bekommen, sind folgende Kosten förderfähig: 

  • Baukosten einschließlich Baunebenkosten
  • Kosten der Außenanlagen

Wohnraumerweiterung

Nicht förderfähig, wenn sich die Immobilie bereits im Eigentum des Bauherrn befindet.