Förderfähige Kosten
Programmnummer 124 Kredit
KfW-Wohneigentumsprogramm (124)
Stand: Januar 2012
Architektenkosten
förderfähig
Bau einer Immobilie zur Selbstnutzung
- Kosten des Baugrundstückes, wenn der notarielle Erwerb des Baugrundstücks bei Antragseingang in der KfW nicht länger als 6 Monate zurückliegt.
Dabei erfolgt die Betrachtung nicht taggenau - z. B. Erwerb des Grundstücks am 01.02. und damit Antragstellung bis 01.08., sondern monatsgenau - Erwerb des Grundstücks im Februar und damit Antragstellung bis Ende August möglich.) - Baukosten einschließlich Baunebenkosten
- Kosten der Außenanlagen
Bau einer Immobilie zur teilweisen Vermietung
Förderfähig sind ausschließlich die anteiligen Baukosten für die eigen genutzte Wohnfläche. Der Grundstückswert kann komplett angerechnet werden.
Ferienhäuser/-wohnungen
Nicht förderfähig.
Gewerbliche Teilnutzung
Im Falle einer gewerblichen Teilnutzung des Gebäudes sind ausschließlich die anteiligen Kosten für die eigen genutzte Wohnfläche und die entsprechenden anteiligen Kosten für das Grundstück förderfähig.
Kauf einer Immobilie zur Selbstnutzung
- Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten
- eventuell anfallende Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaukosten
Kauf einer teilweise vermieteten Immobilie
Sind eine oder mehrere Wohnung/en bereits vermietet, dann sind nur die anteiligen Kaufkosten für die eigen genutzte Wohnfläche förderfähig. Der Grundstückswert kann komplett angerechnet werden.
Mietkauf
Nicht förderfähig.
Ausnahme: Abschlusszahlung wenn Eigentumsübergang erfolgt. Die Antragstellung muss vor Zahlung der letzten Mietrate erfolgen.
Umbau einer Immobilie zur Selbstnutzung (z.B. Scheune/Lagerhalle)
- Kaufpreis für die Scheune /Lagerhalle einschließlich Kaufpreisnebenkosten
- eventuell anfallende Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaukosten
Schenkung oder Erbe eines bebauten Grundstückes
Haben Sie ein bebautes Grundstück geschenkt oder vererbt bekommen, sind nur die Sanierungs- und Umbaukosten förderfähig.
Schenkung oder Erbe eines unbebauten Grundstückes
Haben Sie ein unbebautes Grundstück geschenkt oder vererbt bekommen, sind folgende Kosten förderfähig:
- Baukosten einschließlich Baunebenkosten
- Kosten der Außenanlagen
Wohnraumerweiterung
Nicht förderfähig, wenn sich die Immobilie bereits im Eigentum des Bauherrn befindet.