Kapital bei mangelnder Besicherung
Haftungsfreistellung
In der Regel haftet die Hausbank zu 100 % gegenüber der KfW für die Rückzahlung eines KfW-Kredits. In einigen KfW-Programmen stellt die KfW die Hausbank teilweise von der Haftung frei z. B. zu 50 oder zu 80 %. Im Schadensfall tragen Ihre Bank und die KfW den Verlust im vereinbarten Verhältnis. Die Haftungsfreistellung fördert so die Bereitschaft Ihrer Bank, einen KfW-Kredit zu vergeben. Von Ihnen sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Art und Umfang der Besicherung werden zwischen Ihnen und der Hausbank vereinbart.
Förderprogramme mit prozentualer Haftungsfreistellung – Fremdkapital
- KfW-Gründerkredit - StartGeld: 80 %
- KfW-Unternehmerkredit - Fremdkapital: 50 %
Nachrangdarlehen
Bei der Sicherheitenbewertung für eine Kreditfinanzierung nehmen Banken häufig Abschläge vor. Die Besicherungslücke kann sehr gut mit einem Nachrangdarlehen gefüllt werden, für das die Bank zu 100 % von der Haftung freigestellt wird.
Förderprogramme mit Nachrangdarlehen
- ERP-Kapital für Gründung
- KfW-Unternehmerkredit - Nachrangkapital
- ERP-Innovationsprogramm (Nachrangtranche)
Einen Vergleich der Förderbedingungen als Entscheidungshilfe finden Sie
Beteiligungskapital
Insbesondere bei innovativen Vorhaben kann Beteiligungskapital eine Alternative zur Kreditfinanzierung sein, gerade wenn wenig Eigenkapital vorhanden ist und nicht ausreichend dingliche Sicherheiten zur Absicherung von Krediten gestellt werden können.
Informieren Sie sich bitte im Thema "Beteiligungskapital"