Energieeffizienzberatung - Antragstellung noch bis 31.12.2011 möglich
Die Rechtsgrundlage der Förderung der Energieeffizienzberatung ist bis zum 31.12.2011 befristet. Wenn Sie noch die Konditionen des Jahres 2011 für die Initial- oder Detailberatung in Ihrem Unternehmen nutzen möchten, müssen Sie über die elektronische Antragsplattform der KfW bis einschließlich 31.12.2011 Ihren Förderantrag erfassen (Erstellungsdatum) und den Antrag anschließend beim Regionalpartner unterschrieben einreichen. Wenn der Regionalpartner bis spätestens 20.01.2012 den Antrag an die KfW übermittelt, können Sie den Zuschuss zu den Beratungskosten noch nach den in 2011 geltenden Bedingungen erhalten.
Eine Fortsetzung des Förderprogramms auf Basis einer neuen Richtlinie ist geplant. Der genaue Zeitpunkt ist leider noch nicht bekannt. Wir werden Sie an dieser Stelle weiter informieren.
Link zum Förderprogramm Energieeffizienzberatung (EEB)
Donnerstag, 22. Dezember 2011