DIN 18599
Neue Informationen zur DIN (Stand 08.06.2011)
Die DIN V 18599 wird ab sofort wieder für die Berechnung der energetischen Niveaus von KfW-Effizienzhäusern anerkannt.
Für die Softwareprodukte für Wohngebäude konnten einheitliche Rechenparameter abgestimmt werden.
Die zugelassenen Hersteller und Produkte finden Sie auf den Internetseiten www.nachhaltigesbauen.de und www.bbsr.bund.de sowie in den Anlagen zu den Programm-Merkblättern. Die für die Berechnung benutzte Anwendung der Softwareversion ist in der "Bestätigung zum Antrag" anzugeben. Gegebenenfalls werden weitere Anbieter über eine Aktualisierung in den Anlagen zu den Merkblättern bekannt gegeben.
Energieeffizient Bauen und Sanieren (Stand 21.10.2010)
Wenn Sie unsere Programme nutzen wollen und ein KfW-Effizienzhaus entweder bauen oder ein altes Haus in ein KfW-Effizienzhaus verwandeln wollen, brauchen Sie einen Sachverständigen. Der Sachverständige berechnet Ihren Energiebedarf bzw. den zu erreichenden KfW-Effizienzhaus-Standard. Diese Berechnung kann der Sachverständige auf Basis verschiedener DIN-Vorschriften vornehmen.
Bei Berechnungen nach DIN V 18599 mit unterschiedlichen Softwarelösungen sind uns ungewöhnlich starke Abweichungen zum alternativen Berechnungsverfahren nach DIN 4108-6 in Verbindung mit DIN 4701-10 aufgefallen. Wir haben den zuständigen Fachverband darüber informiert und um Korrektur gebeten.
Damit Sie sicher sind, den geplanten KfW-Effizienzhaus-Standard auch zu erreichen, hat die KfW beschlossen, bis auf weiteres Berechnungen zum KfW-Effizienzhaus auf Basis der DIN V 18599 nicht mehr zu akzeptieren.
Bitte achten Sie bei der Erstellung der Dokumente zum Antrag, insbesondere der "Bestätigung zum Kreditantrag" darauf, dass die Berechnung Ihres Sachverständigen auf Basis der
- DIN 4108-6 in Verbindung mit DIN 4701-10 oder
- bei einem Passivhaus nach dem Passivhaus-Projektierungs-Standard (PHPP)
erfolgt.
Wir danken für Ihr Verständnis.