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Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen
Beantragen Sie Ihren Ergänzungskredit bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen – also vor Beginn der Bauarbeiten vor Ort – und innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach dem Datum der Zusage über die Zuschussförderung.
Ausnahme: Bei einem Vorhabensbeginn zwischen dem Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger (29. Dezember 2023) und dem 31. August 2024 kann der Antrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden. Die Bauarbeiten dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung auch bereits abgeschlossen sein.
Dazu benötigen Sie die Zuschusszusage der KfW bzw. den Bewilligungsbescheid des BAFA für eine Zuschussförderung nach der Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ vom 21. Dezember 2023 veröffentlicht am 29. Dezember 2023.
Für den Ergänzungskredit – Plus (358) reichen Sie bitte zusätzlich folgende Nachweise ein:
- Eigentumsnachweise durch Grundbuchauszüge,
- Nachweis der Selbstnutzung durch Meldebestätigung oder Meldebescheinigung und
- Einkommensteuerbescheide aller relevanten Haushaltsmitglieder des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragsstellung (für Anträge im Jahr 2024 also die Einkommensteuerbescheide aus 2022 und 2021)
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Bestätigung einreichen
Haben Sie die Arbeiten abgeschlossen? Dann reichen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner bitte folgende Unterlagen ein:
- die Auszahlungsbestätigung der KfW für den Zuschuss und/oder
- den Festsetzungsbescheid des BAFA für den Zuschuss
Sofern für die Berechnung des Kreditbetrages beide Zuschüsse angegeben wurden, sind beide Nachweise beim Finanzierungspartner einzureichen.
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Gegebenenfalls: vorzeitige Teilrückzahlung des Kredits
Wurde der Zuschussbetrag bzw. wurden die Zuschussbeträge über den Ergänzungskredit zwischenfinanziert, dann ist über den Finanzierungspartner unverzüglich – spätestens jedoch drei Monate nach Zuschussauszahlung – eine Teilrückzahlung in gleicher Höhe an die KfW vorzunehmen.