Kredit261Bundesförderung für effiziente GebäudeWohngebäude – Kredit

Haus und Wohnung energieeffizient sanieren

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit ab -,-- % effektivem Jahreszins für Sanierung und Kauf
  • bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohn­einheit für ein Effizienzhaus
  • weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss
  • zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

Aktuelle Informationen zur neuen Heizungsförderung

Sie interessieren sich für die neue Heizungs­förderung? Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, zusätzlich zur bestehenden Förderung „Wohngebäude – Kredit (261)“ die neue Heizungs­förderung zu beantragen. Weitere Details finden Sie unter www.kfw.de/heizung.

Möchten Sie Ihre Immobilie zu einem Effizienz­haus sanieren und dabei Ihre Heizung erneuern? Dann können Sie weiterhin die Förderung „Wohngebäude – Kredit (261)“ beantragen. Informationen zur bestehenden Förderung finden Sie auf dieser Seite.

Weitere Details zur Kombination beider Förder­produkte finden Sie unter Häufige Fragen.

Experten für Energieeffizienz beauftragen

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie eine Energie­effizienz-Expertin oder einen Energie­effizienz-Experten einbinden – zu finden in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Haben Sie noch Fragen?

Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.