Wir fördern Baumaßnahmen an Haus und Wohnung, mit denen Sie Barrieren reduzieren und Ihren Wohnkomfort erhöhen.
Wichtig: Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Zusätzlich fördern wir verschiedene Nebenarbeiten.
Den Einbau neuer Fenster- und Fenstertüren fördern wir ausschließlich in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Produkt Wohngebäude – Kredit (261). Alternativ können Sie bei Einzelmaßnahmen den Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wählen.
Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Garten- bzw. Gerätehäuser sowie Garagen
- Ferienhäuser und -wohnungen, Boardinghäuser als Beherbergungsbetrieb
- gewerblich genutzte Flächen und Gebäude
- Einrichtungen, die dem Heimordnungsrecht der Bundesländer unterliegen
- Maßnahmen, die über die soziale Pflegeversicherung oder die private Pflege-Pflichtversicherung gefördert werden
Ausnahme: Wird eine Maßnahme (z. B. Badumbau) mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung gefördert, können andere Maßnahmen (z. B. Treppenlift) mit dem Zuschuss der KfW gefördert werden. - digitale Geräte der Unterhaltungselektronik, z. B. Smartphone oder Tablet