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Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite

Die KfW stellt interessierten Banken über das Programm langfristige Refinanzierungsmittel zur Vergabe von Exportkrediten zur Verfügung. Diesen Krediten müssen Ausfuhrgeschäfte deutscher Exporteure zugrunde liegen, die vom Bund als förderungswürdig im Sinne des Programms eingestuft werden. Für jeden Exportkredit müssen eine Hermesdeckung und eine Verbriefungsgarantie des Bundes vorliegen. Die von der KfW refinanzierten Exportkredite verbleiben auf der Bilanz der Banken.

Das Programm ist insbesondere dazu gedacht, Wettbewerbsnachteile für deutsche Exporteure auszugleichen. Solche Nachteile bestehen etwa dann, wenn ausländischen Wettbewerbern auf Grund nationaler Programme nicht nur Exportkreditversicherungen, sondern auch staatliche Finanzmittel für die Exportfinanzierung zur Verfügung stehen.

Das unter dem Programm bereitgestellte Refinanzierungsvolumen umfasst zunächst 1,5 Mrd. EUR. Die EU Kommission hat am 09.03.2010 die Durchführung des Programms bis zum 31.12.2010 genehmigt.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "KfW-Programm Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite".


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15. März 2010


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